„Auf das Eimersbruch – Die hinterste Tagwiese“ Gemarkung Erzhausen, Flur 8
nach § 83 des Baugesetzbuches von 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung.
In der vereinfachten Umlegung für das Gebiet
„Auf das Eimersbruch – Die hinterste Tagwiese“
Gemarkung Erzhausen, Flur 8
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.
Soweit in diesem Beschluss nichts Anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über.
Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.
Sofern Grundstücksteile oder Grundstücke einem Grundstück zugeteilt werden, werden sie Bestandteil dieses Grundstücks. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile (§ 83 Abs. 3 Baugesetzbuch).
Die Geldleistungen sind fällig.
Erzhausen, den 12. Mai 2017
gez. Seibold
(Bürgermeister)
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