Aufstellung des Lärmaktionsplans Hessen,
Aufstellung des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Straßenverkehr, für den
Regierungsbezirk Darmstadt
hier: In-Kraft-Treten des Lärmaktionsplans am 21. März 2016
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind Lärmaktionspläne in
der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr
aufzustellen.
Die Aufstellung des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Straßenverkehr, für den
Regierungsbezirk Darmstadt ist abgeschlossen.
Der Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Darmstadt
tritt mit der Veröffentlichung am 21. März 2016 in Kraft. Die Öffentlichkeit wird mit der
Veröffentlichung auch über das Ergebnis der Mitwirkung im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung unterrichtet.
Der Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Darmstadt
wird heute auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt (www.rp-
darmstadt.hessen.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und
zum Download bereitgestellt. Der Lärmaktionsplan kann dann auch über den Link
www.laermaktionsplan.hessen.de aufgerufen werden. Der Lärmaktionsplan wird vom 21.
März 2016 bis zum 22. April 2016 darüber hinaus in Papierform beim Regierungspräsidium
Darmstadt zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse zur Einsichtnahme
ausgelegt:
Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
Raum 3.03
Darmstadt, 21. März 2016
Regierungspräsidium Darmstadt
III 31.1 – 93d 08/14 – 1
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