HAUSHALTSATZUNG 2018
Haushaltssatzung
der Gemeinde Erzhausen für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03 2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. Dezember 2016 (GVBl. I S. 254) hat die Gemeindevertretung am 18. Dezember 2017 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge (Pos. 10+21) auf 14.489.493 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen (Pos. 19+22) auf 14.321.371 EUR
mit einem Saldo von 168.122 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge (Pos. 27) auf 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen (Pos. 28) auf 0 EUR
mit einem Saldo von 0 EUR
von 168.122 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit (Pos. 19) auf 183.342 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Pos. 23) auf 2.995.014 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Pos. 28) auf 2.761.700 EUR
mit einem Saldo von 233.314 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Pos. 31) auf 273.596 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Pos. 32) auf 62.554 EUR
mit einem Saldo von 211.042 EUR
des Haushaltsjahres von 627.698 EUR
festgesetzt (Pos. 33).
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2018 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 273.596 EUR festgesetzt.
Hierbei handelt es sich ausschließlich um Kredite aus dem Hessischen Kommunalinvestitionsprogramm; diese gelten gemäß § 11 Abs. 2 des Kommunalinvestitionsprogrammgesetztes in Verbindung mit § 103 Abs. HGO als genehmigt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer,
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.
§ 6
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
Der Gemeindevorstand
Erzhausen, den 21.12.2017
gez. Seibold
( Bürgermeister )
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018
Die vorstehende Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.12.2017 bis einschließlich 05.01.2018 im Rathaus Erzhausen, Rodenseestr. 3, Zimmer 7, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montags von 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr,
Dienstags bis Freitags von 7.00 - 12.00 Uhr
Die Auslegung zu den zuvor genannten Zeiten erfolgt auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses.
Erzhausen, den 21.12.2017 Der Gemeindevorstand
gez. Seibold
(Bürgermeister)
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