Hinweis und Bitte an alle Hundehalter/innen
Die Brut- und Setzzeit hat begonnen und wir möchten Sie an die Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit (01. März bis zum 30. Juni eines jeden Jahres) erinnern. Es wird daher an das Verantwortungsbewusstsein aller Hundehalte/innen appelliert sich im Sinne des Tierschutzes an die Satzung zu halten. Verstöße gegen die Satzung können mit einem Bußgeld geahndet werden.
gez.
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(Bürgermeisterin)
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