Haushaltssatzung 2015
Haushaltssatzung
der Gemeinde Erzhausen für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03 2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2014 (GVBl. I S. 178) hat die Gemeindevertretung am 23. März 2015 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge (Pos. 10+21) auf 12.542.283 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen (Pos. 19+22) auf 12.526.174 EUR
mit einem Saldo von 42.445 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge (Pos. 27) auf 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen (Pos. 28) auf 0 EUR
mit einem Saldo von 0 EUR
mit einem Überschuss von 42.445 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit (Pos. 9) auf 527.287 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Pos. 10+11+13) auf 3.185.650 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Pos. 12+14) auf 2.279.541 EUR
mit einem Saldo von 906.109 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Pos. 16) auf 0 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Pos. 17) auf 47.099 EUR
mit einem Saldo von -47.099 EUR
mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 1.386.297 EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer,
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.
§ 6
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
Der Gemeindevorstand
Erzhausen, den 24.03.2015
gez. Seibold
( Bürgermeister )
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
Die vorstehende Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.03.2015 bis einschließlich 09.04.2015 im Rathaus Erzhausen, Rodenseestr. 3, Zimmer 7, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montags von 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr,
Dienstags bis Freitags von 7.00 - 12.00 Uhr
Die Auslegung zu den zuvor genannten Zeiten erfolgt auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses.
Erzhausen, den 26.03.2015 Der Gemeindevorstand
gez. Seibold
(Bürgermeister)
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