Feuerwehrfahrzeuge

NOtruf 112

Bei Ausfall des Notrufes ist das Feuerwehrhaus in der Rodenseestraße 1 ständig besetzt. Hier werden alle Notrufe entgegen genommen.

Bedarfs- und Entwicklungsplan

Bedarfs- und Entwicklungsplan

für die allgemeine Hilfe und den Brand- und Katastrophenschutz

Stand: 30.11.2017

1. Vorwort

Die Feuerwehr Erzhausen leistet einen erheblichen Beitrag zur örtlichen Gefahrenabwehr. Damit sie ihrer Aufgabe gerecht werden kann, muss die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr regelmäßig überprüft werden. Die Städte und Gemeinden sind daher gesetzlich verpflichtet, einen Bedarfs- und Entwicklungsplan aufzustellen.

Mit dem vorliegenden Bedarfs- und Entwicklungsplan in der nun dritten Fassung wurden viele gesetzliche Vorgaben überprüft und aktualisiert. Diese basieren auf den einheitliche Vorgaben durch das Land Hessen für die Erstellung der Bedarfs- und Entwicklungspläne.   

Einer Ist-Analyse folgt die Soll-Ermittlung. Beides dient als Grundlage für einen Soll-Ist-Vergleich.

An die Feuerwehren werden heute sehr hohe Anforderungen gestellt, die sich mittlerweile immer schwieriger mit dem Berufs- und Privatleben vereinbaren lassen. Etwa 48 Frauen und Männer leisten dennoch ehrenamtlich in ihrer sowieso schon knappen Freizeit Dienst für die Bevölkerung Erzhausens.

Der Bedarfs- und Entwicklungsplan zeigt auf, dass es im Bereich der Ausbildung weitere Anforderungen zu stellen gilt. Die Anforderungen im Bereich Atemschutz sind ebenfalls gestiegen und schaffen weiterhin Probleme bei der Verfügbarkeit von Atemschutzgeräteträgern.

Auf Grund der individuellen Ausbildung können von einzelnen Kräften grundsätzlich viele Funktionen wahrgenommen, im Einsatzfall aber nur eine Funktion besetzt werden. Der Zugführer kann nicht zeitgleich Maschinist oder Atemschutzgeräteträger im Innenangriff sein.

Die Feuerwehr Erzhausen ist derzeit gut aufgestellt und leistungsfähig. Es gilt diese Leistungsfähigkeit aufrecht zu erhalten, zu steigern und die weitere Entwicklung zum Wohle der Erzhäuser Bürgerinnen und Bürger zu fördern.

Im Abschnitt Personalhaltung und Personalgewinnung wird auf die aktuelle Personalsituation sowie Bedürfnisse zur Personalhaltung eingegangen.

In diesem Sinne möchte ich Sie einladen, den Bedarfs- und Entwicklungsplan aufmerksam zu lesen und bei der Gestaltung des örtlichen Brandschutzes mitzuwirken und insbesondere den Trends der allgemeinen demographischen und gesellschaftlichen Entwicklung tatkräftig entgegenzuwirken.

Gerne stehen Ihnen die Mitglieder des Feuerwehr-Ausschusses sowie der Gemeindebrandinspektor und sein Stellvertreter für Ihre Fragen zur Verfügung.


Im August 2017
Heinrich  (Gemeindebrandinspektor)

2 Rechtsgrundlage

Nach dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom 17. Dezember 1998 und der Überarbeitung vom 14.01.2014 obliegt der örtliche Brandschutz den Gemeinden als Selbstverwaltungsangelegenheit.

Nach §3 HBKG hat die Gemeinde Erzhausen

  • in Abstimmung mit den Landkreisen eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten,
  • für die Ausbildung und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen,
  • Alarmpläne und Einsatzpläne für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe aufzustellen, fortzuschreiben und, soweit dies erforderlich ist, untereinander abzustimmen,
  • für eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung zu sorgen,
  • Notrufmöglichkeiten und Brandmeldeanlagen einzurichten, an die zuständige Zentrale Leitstelle anzuschließen, Funkanlagen zu beschaffen und zu unterhalten sowie die Warnung der Bevölkerung sicherzustellen,
  • den Selbstschutz der Bevölkerung und die Brandschutzerziehung zu fördern.

Weiterhin hat die Gemeinde Erzhausen

  • ihre Feuerwehr so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann.
  • im Katastrophenschutz mitzuarbeiten.
  • der Arbeit der Jugendfeuerwehr und Kindergruppen ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen und sie zu fördern (§ 8, HBKG).
  • Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zu unterstützen und zu fördern, da sie freiwillig und ehrenamtlich im Dienst der Gemeinde Erzhausen tätig sind (§ 10, HBKG).

Zur Umsetzung der Aufgaben steht neben der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr, zahlreiche Vorschriften, Erlasse, die Feuerwehrorganisationsverordnung (FWOV) an oberster Stelle. Hier werden Regelungen zur Auslegung des HBKG sowie Durchführungsanweisungen festgeschrieben. Auch der Aufbau des Bedarfs- und Entwicklungsplanes ist in der Feuerwehrorganisationsverordnung §2 definiert:

Die in Abstimmung mit den zuständigen Brandschutzaufsichtsbehörden zu erarbeitenden Bedarfs- und Entwicklungspläne der Gemeinden beinhalten

  • eine Analyse der im Gemeindegebiet bestehenden Gefährdungsarten und Gefährdungsstufen sowie eine Aufstellung über die personelle Stärke, die Verfügbarkeit, den Ausbildungsstand und die Ausrüstung der Feuerwehr (Ist-Wert),
  • die Ermittlung der erforderlichen personellen Stärke, Verfügbarkeit, Ausbildung und Ausrüstung der Feuerwehr auf der Grundlage der in der Anlage festgelegten

Richtwerte für die Mindestausrüstung der Feuerwehren unter Beachtung der festgestellten Gefährdungsarten und Gefährdungsstufen sowie der Regelhilfsfrist des § 3 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Soll-Wert),

  • eine Gegenüberstellung der vorhandenen und der erforderlichen personellen Stärke, Verfügbarkeit, Ausbildung und Ausrüstung und bei vorliegenden Abweichungen eine Entwicklungsplanung für die erforderliche Angleichung des Ist-Wertes an den Soll-Wert,
  • eine Personalprognose mit Vorschlägen zur Personalerhaltung und Personalgewinnung, insbesondere unter Berücksichtigung der Kindergruppen und Jugendfeuerwehren.
  • die Dokumentation bekannter Sicherheitsmängel.

Auf der Grundlage dieser gesetzlichen Anforderungen wurde der vorliegende Bedarfs- u. Entwicklungsplan erstellt.

3 Grundsätzliches Ziel

Ziel ist es, die nach HBKG §6 – Aufgabenbereich der Feuerwehren – festgelegten Aufgaben nach allen Regeln und Gesetzen zu erfüllen:

  • Die Feuerwehren haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen die durch Brände, Explosionen, Unfälle oder andere Notlagen, insbesondere durch schadenbringende Naturereignisse, drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt oder Sachen abzuwenden (Abwehrender Brandschutz, Allgemeine Hilfe).
  • Daneben haben die Feuerwehren Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes zu erfüllen, soweit ihnen diese Aufgaben durch Rechtsvorschrift übertragen werden. Sie wirken bei der Brandschutzerziehung mit.
  • Die Feuerwehren sollen auch bei anderen Vorkommnissen Hilfe leisten, wenn die ihnen nach Abs. 1 und 2 obliegenden Aufgaben nicht beeinträchtigt werden.

Für die Erfüllung dieser Aufgaben sind ehrenamtliche Helfer notwendig, die ausgebildet werden und sich in die Gesellschaft der Feuerwehrfrauen u. -männer integrieren müssen.

Hier ist ein Konzept für zukünftige Personalgewinnung zu erarbeiten.

4 Ist-Analyse

4.1 Angaben zur Gemeinde

4.1.1  Statistische Daten

Die Gemeinde Erzhausen ist eine eigenständige Gemeinde ohne Ortsteile mit insgesamt 8.4203 Einwohnern (4044 männlich und 4087 weiblich, Stichtag 30.6.2017 mit Haupt- und Nebenwohnsitz).

Flächennutzung (Stand 2010):

Gesamtfläche

740 ha

Gebäude und Freifläche

127 ha

Betriebsfläche

1 ha

Erholungsfläche

6 ha

Verkehrsfläche

64 ha

Landwirtschaftsfläche

350 ha

Waldfläche

179 ha

Wasserfläche

12 ha

Flächen anderer Nutzung

0 ha

 

4.1.2 Gewerbe

Die Betriebe in Erzhausen haben großteilsweniger als 20 Mitarbeiter und gliedern sich wie folgt auf:

Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei

2

Energieversorgung (Solaranlagen)

22

Verarbeitendes Gewerbe (allgemein)

10

Verarbeitendes Gewerbe (chemisch)

1

Baugewerbe

22

Handel

157

Dienstleistung aller Art

426

 

4.2 Löschwasserversorgung

Gemäß §3, Abs.1.4 haben die Gemeinden für die örtlichen Verhältnisse eine angemessene Löschwasserversorgung zu sorgen.

Die Löschwasserversorgung in der bebauten Fläche ist durch ein gut ausgebautes Hydrantennetz sichergestellt. In den landwirtschaftlichen Flächen stehen mehrere Feldbrunnen und mehrere Wasserentnahmestellen mit Leistungspumpen (Ausgangsdruck ca. 10 bar) zur Löschwasserentnahme bedingt (Gemeinde ist kein Eigentümer, kein Winterbetrieb) zur Verfügung. Die offenen Gewässer eignen sich je nach Jahreszeit nur bedingt für die Löschwasserversorgung.

4.3 Notrufmöglichkeit

Die Gemeinde Erzhausen ist über die bundeseinheitliche Notrufnummer 112 an die Zentrale Leitstelle Dieburg angebunden. Somit ist die Bevölkerung in der Lage über (Mobil-) Telefon einen Notruf abzusetzen.

Ein Feuermelder am Feuerwehrgerätehaus stellt eine zusätzliche Möglichkeit dar, einen Notruf abzusetzen.

Sprach- oder hörbehinderte Menschen können über die Nummer 112 auch ein Hilfegesuch per Fax durchführen.

 

4.4  Warnmöglichkeit der Bevölkerung

Die Bevölkerung kann über eine Hochleistungssirenenanlage, die auf dem Rathaus stationiert ist, vor Gefahren gewarnt werden. Die Sirenenwarnung kann durch die Zentrale Leitstelle Dieburg ausgelöst werden. Die Sirenensteuerung wird hier im Zuge der Digitalen Alarmierung auf einen digitalen Empfänger umgestellt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit mit der Sirenenanlage eine Sprachdurchsage durchzuführen.

Die allgemein zunehmende Lärmbelastung und verbesserter passive Lärmschutzmaßnahmen modernen Häuser tragen zu einer verminderten Wahrnehmung der Sirenen bei. Die Warnmöglichkeit der Bevölkerung ist somit nur bedingt sichergestellt.

Dies sollte bei der Ausweisung neuer Baugebiete berücksichtigt werden. Ggf. ist über weitere Standorte nachzudenken.

Die Freiwillige Feuerwehr und auch das DRK Erzhausen halten Fahrzeuge und Gerätschaften für Sprachdurchsagen bereit.

Des weiteren bestehen Warnmöglichkeiten durch moderne Medien wie z.B. Katwarn.

Bei Katwarn angemeldete Nutzer erhalten nach der Installation der App automatisch Warnmeldungen, sobald sich die Gefahrenlage für ein zuvor angemeldetes Gebiet ergibt. Der App-Download ist möglich für iPhone, Android- und Windows Phone, alternativ bietet Katwarn kostenlose Warnungen per SMS/E-Mail zum Gebiet einer registrierten Postleitzahl aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Auch über andere soziale Netzwerke wie z.B. Facebook können Warnungen und Informationen verbreitet werden.

Die digitalen modernen Warnmöglichkeiten sind keine gesicherten Medien, da diese von Netzausfällen oder anderen technischen Störungen betroffen sein können.

4.5  Alarmierung der Feuerwehr

Die Feuerwehr wird über Funkalarmempfänger durch die Zentrale Leitstelle des Landkreises in Dieburg alarmiert. Die Alarmierungstechnik wurde in 2017 auf Digitale Alarmierung umgestellt. Alle Mitglieder der Einsatzabteilung der Feuerwehr Erzhausen wurden mit neuen digitalen Meldeempfängern ausgestattet.

Um eine Alarmierungssicherheit insbesondere für die verfügbaren Kräfte tagsüber zu erhalten wurde eine zusätzliche, sekundäre Alarmierung per SMS eingeführt.

Die Sirene ist nur bedingt als Alarmierungseinrichtung der Feuerwehr anzusehen. Zu viele Einsatzkräfte nehmen die Sirene akustisch nicht wahr.

4.6 Brandmeldeanlagen

Einige Gebäude in der Gemeinde verfügen über eine automatische Brandmeldeanlage. Die Objekte sind derzeit:

  • Rathaus / Bürgerhaus
  • Feuerwehrgerätehaus
  • Pflegeheim
  • KiTa Sandhügel
  • KiTa Kiefernweg
  • Grundschulnest

Für alle Objekte außer dem Pfelgeheim ist die Gemeinde als Eigentümer verantwortlich.

Gemäß dem Beschluss des Gemeindevorstandes im Jahr 2010 steht es Objektbetreibern frei, einen Objektschlüssel in einem Schlüsseldepot am Objekt mit der zentralen Feuerwehrschließung zu deponieren. Die Feuerwehr Erzhausen verwaltet keine Objektschlüssel.

 

4.7 Katastrophenschutz und Allgemeine Hilfe

Die Feuerwehr Erzhausen ist als erweiterter Löschzug Teil des Katastrophenschutzes des Landkreises Darmstadt-Dieburg (6.ELZ). Das Löschfahrzeug LF10 wurde für den Katastrophenschutz zum Großteil vom Land Hessen finanziert.

Im Katastrophenschutzplan, in der Gefahrenabwehrlogistik 2015 des Landkreises sowie im Alarmplan der Gemeinde Erzhausen sind Informationen und Maßnahmen definiert.

Als Grundlage dient das Katastrophenschutzkonzept des Landes Hessen, welches auch vorsieht, dass jede Kommune einen Löschzug stellt.

Das DRK Erzhausen stellt mit ehrenamtlichem Personal eine wichtige Komponente der allgemeinen Hilfe (Sanitätsdienst, Bereitschaftsdienst, Sozialdienste, Helfer vor Ort, Rettungsdienstverstärkung, Sanitätszug usw.) dar. Das DRK finanziert sich selbst und erhält bei speziellen Projekten durch die Gemeinde eine finanzielle Unterstützung.

4.8 Angaben zur Feuerwehr

Die Feuerwehr arbeitet eigenständig und ist dem Fachbereich III (Bauen, Technische Verwaltung, Bauhof) zugeordnet. Die Leitung hat der Gemeindebrandinspektor und sein Stellvertreter. Die Feuerwehr besteht aus den Abteilungen:

  • Einsatzabteilung
  • Jugendfeuerwehr
  • Alters- und Ehrenabteilung
  • Kinderfeuerwehr

Der Feuerwehrverein als rechtlich eigenständige Organisation unterstützt die Feuerwehr bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und damit den örtlichen Brandschutz insbesondere in finanzieller Sicht durch vielfältige Aktivitäten und bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten. Der Feuerwehrverein finanziert die Förderungen und Aktivitäten durch die Mitgliedsbeiträge seiner derzeit ca. 600 Mitglieder, Spenden, Zuschüsse und Erlöse seiner Veranstaltungen.

Die Jugendfeuerwehr wird bei ihrer täglichen Arbeit und Veranstaltungen im besonderen Maße unterstützt.

Voraussetzung für das Ausleben des Grundgedankens, der Förderung des örtlichen Brandschutzes, ist eine enge Zusammenarbeit mit der Wehrführung, dem Feuerwehr-Ausschuss, sowie den Gremien der Gemeinde.

Die Alters- und Ehrenabteilung bietet den Kameraden, die keinen aktiven Dienst mehr leisten können oder dürfen, eine Plattform, weiter mit der Feuerwehr verbunden zu sein. Die Gruppe unternimmt gemeinsam Ausflüge und nimmt an den verschiedensten Aktivitäten teil.

Die Jugendfeuerwehr hat heute eine besondere Aufgabe: Jungen und Mädchen für die Feuerwehr zu begeistern bei dem Überangebot an Beschäftigungsmöglichkeiten in der Freizeit. Die Jugendfeuerwehr ist die zentrale Stütze für die Personalentwicklung der Einsatzabteilung. Es ist eine besondere Herausforderung, das Feuerwehrwesen in der Vielfalt der Angebote für Jugendliche hervorzuheben und attraktiv zu gestalten. Die hervorragende Jugendarbeit, welche durch die Jugendbetreuer geleistet wird, ist Zeichen für eine stabile Gruppe von etwa 25 Jugendlichen. Dieses stellt die maximale Aufnahmekapazität dar welche derzeit in die Jugendfeuerwehr betreut werden kann.

Im Aufbau befindlich ist die Kinderfeuerwehr. Die Kinderfeuerwehr soll Kindern ab 6 Jahren bis zum Eintritt in die Jugendfeuerwehr den spielerischen Zugang zur Feuerwehr ermöglichen. Hiermit soll möglichst früh eine Bindung an das ehrenamtliche Feuerwehrwesen erfolgen. Der Gesetzgeber hat hierzu die Kinderfeuerwehren im §8 des HBKG aufgenommen und die Gemeinden aufgefordert diesen besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

4.8.1           Fahrzeuge

Die Feuerwehr Erzhausen verfügt derzeit über folgende Fahrzeuge:

Kurzbezeichnung

Fahrzeugtyp

Erstzulassung

Führerschein

ELW

Einsatzleitwagen

27.12.2016

Klasse B

LF16/12

Löschgruppenfahrzeug

27.06.2000

Klasse C

LF 10/6

Löschgruppenfahrzeug

23.4.2004

Klasse C

GW-L

Gerätewagen

31.05.2012

Klasse C1

MTF

Mannschaftstransportfahrzeug

02.04.2003

Klasse B


Das MTF wurde mit erheblicher finanzieller Unterstützung des Feuerwehrvereins beschafft.
Die Ersatzbeschaffung des Einsatzleitwagens wurde in 2016 umgesetzt.

4.8.2  Schutzausrüstung

Alle aktiven Feuerwehrmänner und -frauen sind mit der in Hessen eingesetzten Schutzkleidung ausgerüstet. Diese besteht aus:

  • Feuerwehrjacke (HuPF, Teil3)
  • Feuerwehrhose (HuPF, Teil2)
  • Feuerwehrstiefel
  • Feuerwehrhelm mit Klappvisier
  • Sicherheitsgurt
  • Schutzhandschuhe

Die Atemschutzgeräteträger sind zusätzlich ausgerüstet mit folgender Schutzkleidung:

  • Feuerwehrüberjacke (HuPF[2], Teil1)
  • Feuerwehrüberhose (HuPF, Teil 4)
  • Flammschutzhaube
  • Flammschutzhandschuhe

Für besondere Aufgaben stehen den Einsatzkräften auf den Fahrzeugen folgende Schutzkleidungen zur Verfügung:

  • Schnittschutzkleidung
  • Öl-Chemieschutzanzüge Isopant
  • Hitzeschutzüberjacken mit Hitzeschutzhandschuhen
  • Chemieschutzanzüge (nicht Gasdicht)

4.8.3  Besondere Ausstattungsgegenstände

Der Feuerwehr stehen neben der Normbeladung der Fahrzeuge folgende zusätzliche Ausstattungsgegenstände zur Verfügung:

  • Rettungssäge
  • Korbtrage mit Dreibock u. Flaschenzug
  • Faltbehälter 3.000l
  • Auffangbehälter 1.000l
  • Mehrere Wassersauger und Tauchpumpen
  • Elektrischer Spannungsprüfer für Wasser
  • Hebekissen
  • Be- und Entlüftungsgeräte
  • Ziehfix u. weiteres Türöffnungswerkzeug
  • Stromerzeuger 13 KVA und 11 KVA
  • Mehrzweckzug
  • 2 Wärmebildkameras
  • 2 Höhensicherungssätze
  • Wasserwerfer
  • 2 Multigasmessgeräte Dräger x-am 2500

Der Feuerwehrverein hat im Laufe der vergangenen Jahre erheblich in zusätzliche Schutz- und Ausrüstungsgegenstände investiert. Darunter fallen die Neubeschaffung aller Feuerwehrhelme sowie die Beschaffung von CFK-Atemluftflaschen, Multigasmessgeräten und einer zusätzlichen Wärmebildkamera.

 

4.8.4           Feuerwehrgerätehaus

Das im Jahr 1978 erbaute Feuerwehrgerätehaus wurde im Jahr 2008 und 2009 erweitert und umgebaut.  Folgende Tabelle stellt die derzeitige Raumsituation dar:

 

Nutzung

Istfläche

Sollfläche

Bemerkung

Fahrzeughalle

281,41 m²

294 m²

5/6 Stellplätze

Schlauchpflege

52,50 m²

-

 

Werkstatt

24,48 m²

15,00 m²

 

Atemschutzwerkstatt

54,85 m²

50,00 m²

 

Kompressorraum

8,74 m²

8,00 m²

Mit Atemluftkompressor u. Zu- und Abluftanlage

Bereitschaftsraum

32,75 m²

-

 

Einsatzzentrale

14,41 m²

-

 

Lager/Putzraum

9,52 m²

54,00 m²

 

Sanitär Damen

12,85 m²

30,00 m²

Mit Lüftung

Sanitär Herren

21,74 m²

Mit Lüftung

Umkleide Damen

12,48 m²

52,5 m²

Mit Lüftung

Umkleide Herren

54,13 m²

Mit Lüftung

Elektrowerkstatt

19,38 m²

-

Sollfläche: Gesamtfläche Werkstatt

Büro GBI

28,13 m²

16,00 m²

 

Büro Verein

33,56 m²

 

Jugendraum

69,41 m²

44,00 m²

 

Schulungsraum

94,16 m²

58,50 m²

 

Küche

22,12 m²

10,00 m²

 

Lager

22,74 m²

16,00 m²

Lehrmittel

Sanitär Damen

8,50 m²

-

Mit Lüftung, OG

Sanitär Herren

10,07 m²

-

Mit Lüftung, OG

Kleiderkammer

54,15 m²

-

Sollfläche; Lager/Putzmittel

Technik / Heizung

26,42 m²

-

 

Das Feuerwehrgerätehaus ist darüber hinaus mit folgenden technischen Merkmalen ausgestattet:

  • Brandmeldeanlage
  • Telefon/ELA-Anlage
  • Einsatzzentrale mit 2 ortsfesten Funkanlagen
  • Notstromeinspeisestelle (Etagenweise)
  • Alarmbeleuchtung
  • Sicherheitsbeleuchtung
  • Photovoltaik-Anlage auf dem Dach

 

4.8.5  Personal und Ausbildung

Die Einsatzabteilung besteht aus derzeit 48 (Stand: Januar 2017) aktiven Feuerwehrfrauen und -männern. Die folgende Tabelle beinhaltet die Zahlen der Führungskräfte gemäß den Ausbildungslehrgängen. Ein Zugführer muss die Ausbildung als Gruppenführer und davor als Truppführer als Voraussetzung erfüllt haben. D.h. ein Zugführer ist ebenfalls als Gruppenführer aufgeführt.

Die Spalte „Tagsüber“ stellt die verfügbaren Kräfte mit entsprechender Ausbildung während der Tageszeit dar. Dies bedeutet, dass diese Kameraden von Ihrem Arbeitsplatz für Einsätze abkömmlich sind oder im Schichtdienst arbeiten. Die Spalte „Schichtdienst“ zeigt die Anzahl der Kräfte, die auf Grund wechselnder Schichtzeiten tagsüber teilweise auch nicht zur Verfügung stehen können.

Die Ausbildung gliedert sich folgendermaßen auf:

Führungskräfte

Kräfte

Tagsüber

Schichtdienst

Leiter einer Feuerwehr (GBI, stv. GBI)

2

1

0

Gemeindejugendfeuerwehrwart

1

1

1

Zugführer

9

6

1

Gruppenführer

10

7

1

Truppführer

31

16

6

Verbandsführer

8

5

1

 

Ausbildungen

Kräfte

Tagsüber

Schichtdienst

Truppmann (Grundlehrgang)

44

18

6

Atemschutzgeräteträger

19 (36)[3]

7

5

Maschinisten

32

17

6

Maschinisten mit Klasse 2 oder C

21

13

5

Sprechfunk

36

17

6

TH-Bau

9

4

1

TH-Bahn

17

7

3

TH-Bahn II

2

2

0

TH-VU

18

8

3

Motorsägenführer

17

10

2

Gerätewart

4

2

1

Atemschutzgerätewart

4

1

0

Brandschutzerziehung

2

2

1

Höhensicherung

11

5

1

 

Verfügbarkeit

Kräfte

Tageszeit (6-18 Uhr)

18

davon überörtlich mit Anfahrt > 5 min.

4

davon Schichtarbeiter (mit Nachtschicht)

6

davon Arbeitsplatz in Erzhausen, aber nur teilweise tagsüber verfügbar u. Schüler

1

Tageszeit (6-18 Uhr) planbar Verfügbar für Hilfsfrist

8

davon kommunal beschäftigt

4

Nachtzeit (18-6 Uhr)

44

Personalentwicklung in den letzten 10 Jahren (Stand April 2017)

 

E-Abteilung

Ergebnis

Übernahme JFW

Quereinsteiger

Abgang

Zugänge heute noch aktiv

Anteil Zugang/noch aktiv

JFW

Zu-/Abgänge

2006

42

0

0

3

3

1

33%

28

5

2007

45

3

4

4

5

2

25%

21

-7

2008

45

0

1

2

1

2

67%

20

-1

2009

42

-3

0

1

4

1

100%

19

-1

2010

41

-1

3

0

4

0

0

15

-4

2011

41

0

3

0

3

2

67%

25

10

2012

39

-2

2

0

4

2

100%

16

-9

2013

40

1

3

0

2

3

100%

17

1

2014

40

0

0

1

1

1

100%

15

-2

2015

43

3

0

6

3

6

100%

13

-2

2016

48

5

2

3

0

5

100%

17

4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe 10 Jahre

 

 

18

20

30

25

 

 

-6

 

 

In den letzten 10 Jahren wurden insgesamt 38 Kameradinnen und Kameraden in die Einsatzabteilung übernommen. Davon kommen 18 aus der Jugendfeuerwehr und 20 Quereinsteiger aus anderen Feuerwehren oder ohne Vorkenntnis. Von den 38 Kameradinnen und Kameraden sind heute (Stand April 2017) noch 25 Kameradinnen und Kameraden aktiv. Das sind 66%. Von den anderen 34% hat der überwiegende Teil die Feuerwehr aus beruflichen Gründen verlassen. Mit dem Austritt war meist ein Wohnortwechsel verbunden. In nur ganz wenigen Fällen waren Differenzen zwischen der Feuerwehr und der betroffenen Einsatzkraft Ursache für den Austritt.

In den vergangenen 3 Jahren konnten durch intensive Mitgliederwerbung 10 männliche Quereinsteiger für die Feuerwehr gewonnen werden.

Für die Feuerwehr bedeuten eine große Anzahl neue Mitglieder aber auch, dass diese Mitglieder mit Schutzausrüstung ausgestattet werden müssen und intensiv ausgebildet werden, um die Strukturlücken sicher zu schließen.

Trotz vieler Bemühungen ist der Anteil der Frauen in der Feuerwehr Erzhausen unterrepräsentiert.

 

Altersstruktur

In den nächsten sechs Jahren erreichen 8 Kameraden die Altersgrenze von 60 Jahren. Das HBKG lässt hier eine Verlängerung auf Antrag des Kameraden auf 65 Jahre zu. Hierbei kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass von diesen Kräften auch die Verlängerung beantragen werden. Die betroffenen Kameraden sind zum größten Teil langjährige Führungskräfte der Feuerwehr Erzhausen. Die Herausforderung gilt, diese Kompetenzen und Erfahrungen auf jüngere Kräfte zu übertragen.

Die Grafik verdeutlicht das viele Quereinsteiger in den mittleren Altersbereichen für die Feuerwehr gewonnen werden konnten, wobei der Anteil der weiblichen Mitglieder deutlich steigerungsfähig ist.

(Stand März 2017)

 

4.9  Gefährdungspotential und Risikoanalyse

Grundlage für die weitere Soll-Ermittlung und den damit verbundenen Soll-Ist-Vergleich, aus dem dann die notwendigen Veränderungen resultieren, ist die Risikoanalyse des Gemeindegebietes. Zur Vereinheitlichung hat die Feuerwehrorganisationsverordnung die Einteilung in Gefährdungsstufen vorgegeben. In der Gefahrenabwehrlogistik des Landkreises (GAL 2015) wurden die Gefährdungsstufen festgelegt.
Demnach ist die Gemeinde Erzhausen in folgende Gefährdungsstufen einzuteilen:

 

Brand:                                    B3

Technische Hilfeleistung:       TH1

ABC-Gefahren:                       ABC1

Gefahren auf Gewässern:      W1

 

Objekte mit erweiterten Gefahrenschwerpunkten für die Feuerwehr:

Kategorie

Objekt

Beherbergungsstätten

Magaretenhof

Erzhausener Hof

Zum alten Euler

Gästehaus Werkmann

Gaststättenbetriebe

Bürgerhaus-Restaurant

Gasthaus zur Linde

Zum alten Euler

Sportheim

Magaratenhof

Sauna
Mattis

Sahin Döner

Versch. Kneipen, Treffpunkte

Versammlungsstätten

Bürgerhaus

Sportheim

Heime

Pflegeheim

Kindertagesstätten

Sandhügelstraße

Kiefernweg

Am Hainpfad

Evang. Kindergarten
KidsClub
Krabbelgruppen ev. Kirche

Schulen, Unterrichtshäuser

Lessingschule

Grundschulnest

Musikschule Watzinger

Bibelschule Beröa

Denkmalgeschützte o. historische Objekte

Bücherbahnhof

Ev. Kirche

Einzelne Fachwerkhäuser

Jugendzentrum
Ortskundlicher Arbeitskreis

Lagerhallen, Betriebe mit Montagehallen

Car Profi

Schlockermann Werkstatt

Auto Füchse

Reichardt

Schreinerei Breidert

Röver

Schütz Kühlraumtüren

Radabau

Unopiou

Multisound

Bauhof

Landwirtschaftliche Betriebe

Tänzer

Bauer

Sonderabfall, Kleinmengenlager

Recyclinghof

Freizeiteinrichtungen

Grillhütte

Jugendzentrum
Sporthalle
Tennisheim
Schützenhaus
Hundeverein

Spielplätze

Lagerhalle für Vereine

Einkaufsmärkte

Rewe

Nahkauf

Netto

Aldi

Betriebe mit besonderer Gefährdung

Firma Reichardt

Bahnstrecken / S-Bahn
Flughafen Frankfurt
Verkehrslandeplatz Egelsbach


Weiterhin befindet sich ein Teil der Gesamtfläche des Verkehrslandeplatzes auf Erzhäuser Gemarkung. Flugunfälle im Bereich des Flughafens sind über die letzten Jahre zunehmend.

Entlang der Autobahn 5 soll eine ICE-Trasse gebaut werden. Auch ist des Weiteren das Pilotprojekt Oberleitung für Elektro-LKW’s auf der A5 zwischen Frankfurt und Weiterstadt in der Realisierung.

Die Errichtung eines Pflegeheims mit mehr als 100 Plätzen, betreutes Wohnen mit den notwendigen sozialen Bereichen im Rodensee II stellt einen Gefahrenschwerpunkt dar, dem es von Seiten des Vorbeugenden und Abwehrenden Brandschutzes eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen gilt.

 

Schutz kritischer Infrastruktur

Nach Ende des kalten Krieges verlor der Zivilschutz im Privaten wie auch im Behördlichen Bereich an Bedeutung. Dieser Rückgang und Rückbau schaffte über lange Jahre unbemerkt Lücken in unserem Versorgungssystem. Liberalisierung der Energieversorger und Globalisierung tragen hierzu bei.

Erzhausen ist nicht in der Lage bei einem Ausfall von Versorgern ( Energie, Kommunikation) eine Notfallversorgung zu leisten.

Auswirkungen eines Flächendeckenden Stromausfalles über mehrere Tage konnten im Münsterland 2012 beobachtet werden.

Um einem solchen Szenario Entgegenzutreten, müssen hierzu organisatorische Maßnahmen geschaffen und etabliert werden (Krisenstab), aber auch Strukturelle Maßnahmen getroffen werden. (z.B. Notunterkünfte, Notstrom, Notbrunnen) Hier sind andere Kommunen deutlich breiter in der Daseinsvorsorge, aber auch Leistungserbringer wie der Abwasserverband haben mit dem Vorhalt von Stromerzeugern an Ihren Pumpstationen Ihre Vorsorge getroffen.

Die Feuerwehr schlägt dringend vor den Bedarf als kommunale Aufgabe anzunehmen, eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen und herfür Mittel zur Verfügung zu stellen.

Die Feuerwehr unterstützt die Arbeitsgruppe/Krisenstab gerne mit Fachpersonal die die Feuerwehr aufgrund eigener Vorsorge vorhält-

Neue Baugebiete und Nachverdichtung in der Gemeinde

Die Gemeinde Erzhausen ist innerhalb der letzten Jahre durch die Ausweisung neuer Baugebiete enorm gewachsen. Auch für die nahe Zukunft plant die Gemeinde, große neue Baugebiete auszuweisen. Dieser Zuwachs geht auch mit einer Erweiterung der Anforderungen an eine Leistungsfähige Feuerwehr einher. Eine Erhöhung der Einsatzzahlen mit der Einwohnerzahl ist zu erwarten, und damit auch eine erhöhte Belastung des Ehrenamtes im Freiwilligen Feuerwehrdienst.

Die Nachverdichtung innerhalb der Gemeinde stellt die Feuerwehr vor weitere Anforderungen und Risiken.

Die Anfahrts- und Aufstellmöglichkeiten für die Feuerwehr werden weiter stark eingeschränkt. Die Parkraumsituation gestaltet sich in vielen Straßen mittlerweile kritisch für eine ungehinderte Durchfahrt von Rettungsmitteln.

 

4.10   Sicherheitsmängel

Die Feuerwehrorganisationsverordnung fordert die Dokumentation der örtlichen Sicherheitsmängel. Dabei sollte zum einen ein großes Augenmerk auf einen unfallfreien Betrieb der kommunalen Einrichtungen gelegt und zum anderen die Gefahren bei Industriebetrieben oder Beherbergungsbetrieben nicht unterschätzt werden.

 

Beherbergungsbetriebe, Industriebetriebe, Sporthalle

Als großes Problem ist die fehlende Information über solche Betriebe zu sehen. Die Feuerwehr hätte es in vielen Fällen leichter, wenn Informationen über die Liegenschaften und die möglichen Gefahren vorliegen würden.

 

Kindertagesstätte Sandhügel, DRK-Garagen, Feuerwehr

Im Bereich der Feuerwehr, DRK-Garagen und Kindertagesstätte Sandhügelstraße gibt es erhebliches Unfallpotential. Der schmale Weg auf der Südseite des Feuerwehrgerätehauses wird von Eltern genutzt, die ihre Kinder zur Kindertagesstätte bringen. Die Ausfahrten der DRK-Garagen werden zugeparkt. Die Geschwindigkeit ist selten den Erfordernissen angemessen.

Im Einsatzfall, bedeutet dies inakzeptable Verzögerungen der Ausrückzeit mit erheblichem Unfallrisiko, das auch den ehrenamtlichen Kräften sowohl von Feuerwehr als auch DRK nicht zuzumuten ist.

Der Glascontainer, Altkleidercontainer, Altmetall sowie der Streugutcontainer sind sehr unglücklich platziert. Hier parken die Autos halb in dem schmalen Weg und um die Container herum sind regelmäßig Glasscherben verteilt. Zusätzliche Container wie z.b. der Altmetallcontainer blockieren zusätzliche Parkmöglichkeiten.

Die Erweiterung der DRK-Garage führt zu mehr Fahrzeugverkehr im rückwärtigen Bereich der Feuerwehrhalle. Die Zufahrt ist zu eng, es bestehen kaum Parkmöglichkeiten für beide Organisationen. Die Fahrzeuge des DRK fahren ggf. mit Sonderrechten an der schmalen Zufahrt südlich der Fahrzeughalle der Feuerwehr vorbei und gefährden sich und ggf. weitere ankommende Kräfte mit dem Privat- PKW.

Allgemein befindet sich auch der Zustand des Parkplatzes in schlechtem Zustand. Wurzeleinwachsungen führen zu massiven Beeinträchtigungen der Parkraumsituation und Risiko zu Beschädigungen an Fahrzeugen, sowie zu Unfallgefahren für Einsatzkräfte.

Hier besteht erhöhte Unfallgefahr, die beseitigt werden muss.

 

Folgende Darstellung zeigt die ohnehin beengte Situation mit möglichen Parkplätzen:

Abbildung 1 : Parkplatzsituation am Feuerwehrgerätehaus

 

Bei Alarmierungen fahren durchschnittlich 20 Einsatzkräfte der Feuerwehr und min. 10 Einsatzkräfte des DRK mit dem PKW zum Feuerwehrgerätehaus. Das bedeutet ein Fahrzeugaufkommen von ca. 30 PKWs. Wie der Darstellung zu entnehmen ist, sind die Parkplätze demnach sehr knapp. Bei Veranstaltungen am Bürgerhaus werden weitere Parkplätze belegt.

Das Regelwerk der gesetzlichen Unfallkassen GUV I-8554 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ legt fest, das zum Abstellen der PKWs der Feuerwehrangehörigen Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe vorhanden sein müssen. Dabei sollte jeder Stellplatz 2,50m breit und 5,5m lang sein. Die Anzahl der Stellplätze im Freien soll mindestens der Anzahl der Sitzplätze der Feuerwehrfahrzeuge entsprechen. Dies ergibt eine Anzahl von 34 Stellplätzen und ein Defizit von 15 Stellplätzen. Dabei ist der Bedarf des DRK noch nicht mitgerechnet.

Die Situation hat sich in 2017 zusätzlich verschärft, da DRK und Feuerwehr durch die Umstellung der Leitstellenzugehörigkeit zeitgleich alarmiert werden. Dies führt zu gefährlichen Situationen, insbesondere wenn sich abrückende Fahrzeuge sowie anfahrende Kräfte von DRK und Feuerwehr begegnen.

 
Für das komplette Bürgerzentrum mit Kindertagesstätte, Feuerwehr und DRK ist es demnach unerlässlich in den nächsten Jahren zur Entlastung des Verkehrs und für die Unfallvermeidung weitere Parkplätze zu schaffen und deutlich für ihre Nutzung abzugrenzen.

Parkplätze für Einsatzkräfte sollten exklusiv auch nur für Einsatzkräfte zur Verfügung stehen. Über eine entsprechende Beschilderung oder Zufahrtskontrolle sollte nachgedacht werden.

 

5 Prüfung der Hilfsfrist

Das HBKG regelt in §3, Abs.2:“Die Gemeindefeuerwehr so aufzustellen ist, das sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches wirksame Hilfe innerhalb von 10 Minuten nach Alarmierung einleiten kann.“

Die Feuerwehrorganisationsverordnung regelt den Begriff „wirksame Hilfe“ im §4, Abs. 3:

„Die Regelhilfsfrist gilt als eingehalten, wenn eine taktische Einheit mindestens von der Stärke einer Staffel im Sinne der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 wirksame Hilfe eingeleitet hat. Diese gilt dann als eingeleitet, wenn am Einsatzort mit Erkundungsmaßnahmen begonnen wird.“

D.h. als Hilfsfrist wird die Zeit zwischen Alarmierung der Feuerwehr und dem Eintreffen des ersten Fahrzeuges an der Einsatzstelle und der damit verbunden Einleitung der Erkundungsmaßnahmen angesehen.

Berechnung:

Die durchschnittliche Ausrückezeit der Freiwilligen Feuerwehr Erzhausen liegt bei 4 Minuten (Mittel der Einsätze 2016).

Das ergibt eine maximal mögliche Fahrzeit zur Einsatzstelle von 6 Minuten. Bei der realistischen Annahme einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 40 km/h auch unter Inanspruchnahme von Sonderrechten ergibt sich pro Minute ein Weg von ca. 600 Metern.

Abbildung 2:Am weitesten Entfernte Punkte zur Feuerwehr

Quelle: Google-Maps

 

Folgende weitesten Entfernungen in der bebauten Gemarkung und dem Feuerwehrgerätehaus gibt es:

  • Industriestraße                       1,8 km – Fahrtzeit ca. 3 min
  • Gewerbegebiet Ohlenberg    1,3 km – Fahrtzeit ca. 2,5 min
  • Sportgelände/Tennisheim      1,3 km – Fahrtzeit ca. 2,5 min
  • Bauhof / Grillhütte                  1,1 km – Fahrtzeit ca. 2,0 min

Das bedeutet eine Restzeit bis zur Erreichung der Hilfsfrist von ca. 3 min.

Für die Objekte außerhalb der bebauten Gemarkung (Hof Tänzer, Heegberghalle, Schützenhaus oder im Zuständigkeitsbereich B3/Bayerseich) ist die Restzeit als Fahrzeit ausreichend zur Erreichung der Hilfsfrist.

Es gibt Berechnungstheorien, die besagen, dass eine Erkundungszeit von 1,5 Minuten in die Berechnung einfließen muss. Da die Feuerwehrorganisationsverordnung eindeutig die Erkundungszeit ausschließt, wurde sie bei der Berechnung auch nicht berücksichtigt.  Bei Berücksichtigung der Erkundungszeit ergibt sich dennoch eine Restzeit von 1,5 Minuten, so dass die Erkundungszeit für die Feuerwehr Erzhausen keine entscheidende Rolle spielt.

 

Prüfung der Hilfsfrist der Stufe 2 und 3

Für erforderliche Fahrzeuge der überörtlichen Hilfe sind ebenfalls Hilfsfristen festgelegt. Für die Gemeinde Erzhausen bedeutet dies die Anforderung von folgenden überörtlichen Fahrzeugen:

Risikokategorie

Stufe 2

Stufe 3

B3

LF 20/161

TLF 20/401

DLK o. TM 2,3

GW-L/WV 6

GW-A/S 5,7

ELW 2 4

TH1

-

RW 2
ELW2 4

ABC1

GW-L mit Zusatzbeladung

Gefahrgut 4

GW-A/S 5,7
Dekon P Strahlenspürtruppfahrzeug 1

ELW 2 4

W1

-

RW 3

ELW 2 4

Standorte (durch hochgestellte Ziffern hinter den Fahrzeugen angegeben):

1 Gräfenhausen

2 Weiterstadt

3 Egelsbach

4 Pfungstadt

5 Dieburg

6 Griesheim

7 Darmstadt

Hinweis: In den angegebenen Standorten stehen zumindest vergleichbare Fahrzeugtypen zur Verfügung.

 

Berechnung für Fahrzeuge aus Gräfenhausen:

Ausgehend von einer Ausrückezeit von 4 Minuten und einer durchschnittlichen Fahrtgeschwindigkeit von 60 km/h (außerorts) ergibt sich die weiteste Entfernung zwischen Feuerwehrgerätehaus und Industriestraße in Erzhausen von 6,2 km. Das ergibt einen durchschnittlichen Fahrweg von 1.000 Metern und eine Fahrtzeit von 6,2 Minuten. Die Kräfte aus Gräfenhausen sind i.d.R. nach ca. 10 Minuten an der Einsatzstelle.

Abbildung 3: Anfahrtsweg FF Gräfenhausen
Quelle: Google-Maps

 

Berechnung für Fahrzeuge aus Weiterstadt:

Unter den gleichen Voraussetzungen wie oben ergibt sich eine Fahrtstrecke von 10 km. Daraus ergibt sich eine Fahrzeit von 10 Minuten. Die Kräfte aus Weiterstadt sind i.d.R nach 14 Minuten an der Einsatzstelle.

 

Abbildung 4: Anfahrtsweg der FF Weiterstadt
Quelle: Google-Maps

 

Berechnung für Fahrzeuge aus Egelsbach:

Unter den gleichen Voraussetzungen wie oben ergibt sich eine Fahrtstrecke von 5,8 km über die Bahnlinie. Daraus ergibt sich eine Fahrzeit von 5,8 Minuten. Die Kräfte aus Egelsbach sind i.d.R. bei offenem Bahnübergang nach ca. 9 Minuten an der Einsatzstelle.

 

Abbildung 5: Anfahrtsweg FF Egelsbach
Quelle: Google-Maps

 

Berechnung für Fahrzeuge aus Pfungstadt:

Unter den gleichen Voraussetzungen wie oben ergibt sich eine Fahrtstrecke von 25 km. Daraus ergibt sich eine Fahrzeit von 25 Minuten. Die Kräfte aus Pfungstadt sind i.d.R. nach ca. 29 Minuten an der Einsatzstelle.

 

Abbildung 6: Anfahrtweg FF Pfungstadt
Quelle: Google-Maps

 

Auf Grund einer Alarmübung am Pflegeheim konnte das Anrücken mit dem ELW2 aus Pfungstadt in der Praxis getestet werden. Die Fahrzeit betrug 21 Minuten (Ab Alarmierung 25 Minuten).

Kräfte aus Darmstadt und Griesheim (Zeitlich zwischen Pfungstadt und Weiterstadt) erreichen ebenfalls innerhalb von 30 Minuten die Einsatzstelle. Kräfte aus Dieburg erreichen mit Sicherheit die Einsatzstelle nicht innerhalb von 30 Minuten, jedoch kann z.B. der AB Atemschutz durch Kräfte aus Darmstadt kompensiert werden.

Fazit:

Die Freiwillige Feuerwehr Erzhausen und die überörtlichen Kräfte erreichen zu jeder Zeit innerhalb der geforderten Hilfsfrist alle Objekte in der bebauten Gemarkung. Selbst außerhalb liegende Objekte werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb der Hilfsfrist erreicht und wirksame Hilfe kann eingeleitet werden.

 

6 Schutzziele

Jede Gemeinde muss nach örtlichen Gegebenheiten Schutzziele definieren.

Die Schutzziele orientieren sich grundsätzlich an den Zielen des Brandschutzwesens:

  • Menschenrettung
  • Tierrettung, Sachwerte und Umwelt schützen
  • Ausbreitung von Schadensereignissen verhindern

Die Definition von Schutzzielen soll die gewünschte Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr und damit der Begegnung von bestimmten Gefahrensituationen dienen. Zur Erreichung des Schutzzieles fallen grundsätzlich Kosten für die Gemeinde an.

Zur Beurteilung der grundsätzlichen Leistungsfähigkeit der Feuerwehr wird das bundesweit angewandte Einsatzszenario „Kritischer Wohnungsbrand“ herangezogen. Dieses Szenario geht von einem Brand im Obergeschoss mit gleichzeitiger Verrauchung der Rettungswege und Menschenleben in Gefahr aus. Der „kritische Wohnungsbrand“ ist ein Schadensereignis, wie er in jeder Gemeinde zu jeder Zeit auftreten kann.

In der technischen Unfallhilfe wird der Begriff "Kritischer Wohnungsbrand" im übertragenen Sinne angewandt, in dem man einen Verkehrsunfall mit zwei eingeklemmten Personen in zwei Fahrzeugen außerhalb geschlossener Ortschaften annimmt.

Für die Feuerwehr Erzhausen soll das Szenario „kritischer Wohnungsbrand“ als Grundschutzziel definiert werden, da hier entscheidende zeitkritische Faktoren insbesondere für die Menschenrettung eine Rolle spielen. Auf der Grundlage dieser Leistungsfähigkeit lassen sich die oben aufgeführten grundsätzlichen Ziele erreichen. Weniger typische Einsätze wie z.B. der Gefahrguteinsatz werden zur Beurteilung nicht herangezogen.

Ergebnis dieser Schutzzielbeurteilung ist die jederzeit vorzuhaltende Funktionsstärke der Feuerwehr und ist das direkte Maß der Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Erzhausen.

Von dem „kritischen Wohnungsbrand“ ausgehend ist es wichtig für die Sicherheit der Rettungskräfte, dass die ersten Löschmaßnahmen vor der schlagartigen Brandausbreitung, dem so genannten „Flash-Over“ liegen. Dieser tritt gegebenenfalls nach 18-20 min. nach Brandausbruch bei einem Wohnungsbrand auf. Der Flash-Over ist eine explosionsartige Durchzündung der im Raum gestauten und überhitzten Brandgase.

Für die betroffenen oder durch den Brand eingeschlossenen Menschen besteht durch die Entstehung der Brandgase eine besondere Gefahr, die unter zeitkritischen Aspekten betrachtet werden muss:

Die nebenstehende Grafik zeigt die Überlebens-chancen einer betroffenen Person nach einem Brandausbruch. Demnach bleiben 13 Minuten nach der Brandentstehung, der so genannten Erträglich-keitsgrenze. Wird innerhalb dieser Zeit die Person gerettet und behandelt, bestehen Chancen, dass die Person ohne bleibende Schäden überlebt. Nach 17 Minuten tritt die so genannte Reanimationsgrenze ein, die Wahrscheinlichkeit des Überlebens sinkt drastisch.

Die beiden kritischen Zeiten ab Brandausbruch  18 Minuten bis zum eventuellen Flash-Over und die notwendige Rettungszeit von 13 Minuten machen deutlich, wie wenig Zeit für die Rettungskräfte bleibt, um eine Person aus einer brennenden Wohnung zu befreien, ohne sich dabei selbst zu gefährden.

Im HBKG $3 ist die so genannte Hilfsfrist mit 10 Minuten definiert. Die Feuerwehrorganisationsverordnung legt die Interpretation der Hilfsfrist fest (vgl. Kapitel 5):

 

Abbildung 8: Standardisierte Darstellung der Hilfrist

 

Berücksichtigt man die in Kapitel 5 ermittelten Werte ergibt sich folgende Zeitberechnung:

4 min. Ausrückezeit

3 min. Fahrzeit (durchschnittlich)

1 min. Erkundungszeit

Ergibt einen Zeitfaktor von 8 Minuten, der planbar und kalkulierbar ist. Da in der Regel unbekannt ist, wann der Brandausbruch stattgefunden hat und wie lange die Zeit des Absetzens des Notrufes sowie die Alarmierung der Einsatzkräfte dauert, bleibt den Einsatzkräften keine Zeit mehr, bis die Erträglichkeitsgrenze von 13 Minuten nach Brandausbruch erreicht wird.

Daraus ergibt sich das Schutzziel für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Erzhausen, dass betroffene Personen die Zeit der Reanimationsgrenze nicht erreichen und somit mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bei einer reinen Rauchgasinhalation gerettet werden können. Ziel ist es, betroffene Menschen so schnell wie möglich aus dem Gefahrenbereich heraus zu holen. Auf weitere Verletzungen wie Verbrennungen kann im Rahmen der Schutzzieldefinition nur bedingt Rücksicht genommen werden.

Die weitere Untersuchung erfordert die Festlegung, welche Einsatzkräfte und welches Einsatzmittel für das Szenario „kritischer Wohnungsbrand“ erforderlich sind. Dabei gilt es wiederum Vorschriften und Gesetze einzuhalten. Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) hat dazu folgende Erfordernisse zur Erreichung des Schutzzieles festgelegt:

  • Menschenrettung innerhalb der Hilfsfrist von 10 Minuten auf zwei voneinander unabhängigen Wegen. Einmal unter Vornahme eines Rohres über den verqualmten Treppenraum, gleichzeitig über die Leiter der Feuerwehr als zweiten Rettungsweg. Dafür ist eine Mindeststärke von 10 Einsatzkräften erforderlich.
  • Innerhalb einer Hilfsfrist von 13 Minuten ist, um schließlich eine Brandausbreitung zu verhindern, eine weitere taktische Einheit (1/5) notwendig.

Dieses Ziel soll in 95% aller „kritischen Wohnungsbrände“ erreicht werden.

7         Soll-Ermittlung

7.1       Mindestausrüstung der Feuerwehr (Fahrzeuge)

Aus der Risikoanalyse im vorangegangenen Kapitel ergibt sich folgende Mindestausrüstung gemäß der Feuerwehrorganisationsverordnung und der Einstufung des Landkreises:

 

Gefährdungsstufe

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

B3

LF 10

StLF 20/25

 

ELW 1

LF 20

TLF 4000

GW-L

Hubrettungsfahrzeug

 

GW-L/WV

(Wasserversorgung),

GW-A/S,

ELW 2

TH1

KLF

oder LF 10/6

HLF 10

RW, ELW 2

ABC1

KLF

ELW 1

GW-L mit Zusatzbeladung

Gefahrgut

GW-A/S
Dekon P Strahlenspürtruppfahrzeug

ELW 2

W1

KLF

LF 10/6

RW

ELW 2

 

Anmerkungen:

  • Ein ELW1 ist in jeder Gemeinde vorzuhalten
  • Für das KLF ist ein TSF oder gar Löschgruppenfahrzeug gleichwertig
  • Für das StLF 20/25 oder HLF 10/6 ist ein Löschgruppenfahrzeug (mit der in Erzhausen vorhandenen Beladung) gleichwertig
  • Hubrettungsfahrzeuge stehen zur Verfügung in Weiterstadt, Egelsbach u. Darmstadt

Die Vorhaltung auf örtlicher Ebene kann entfallen, wenn der 2.Rettungsweg sichergestellt ist und Brüstungshöhen von 8m nicht überschritten werden.

  • Die Fahrzeuge der Stufe 1 sollen die Gemeinden vorhalten
  • Die Fahrzeuge der Stufe 2 können im Rahmen gegenseitiger Hilfe auch durch andere Gemeinden vorgehalten werden. Die Fahrzeuge müssen nach 20 Minuten an der Einsatzstelle sein
  • Die Fahrzeuge der Stufe 3 sind vom Landkreis vorzuhalten und müssen nach 30 Minuten an der Einsatzstelle sein.

Dies bedeutet eine Vorhaltung von mindestens folgenden Fahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr Erzhausen

  • ELW 1
  • LF 10/6
  • StLF 20/25 (alternativ LF 20/16)

Nach der Stufe 2 und den vielen Aufgaben der Feuerwehr ist die Vorhaltung von folgenden Fahrzeugen zusätzlich notwendig:

  • GW-L1
  • MTF

 

7.2 Personalbedarf

Die Mindeststärke der Feuerwehr ist definiert durch $3 der Feuerwehrorganisationsverordnung. Die Berechnung hierbei ergibt dann folgenden Personalbedarf:

Fahrzeug (Besatzung)

Benötigtes Personal

LF 10/6 (1/8)

18

LF 16/12 (1/5)

12

GW-L (1/2)

6

ELW (1/1/2)

8

Summe:

44

Hierbei ist berücksichtigt, dass die beiden vorhandenen Fahrzeuge LF10/6 und LF16 die

Anforderung LF 10/6 und StLF 20/25 äquivalent ersetzen. Die Fahrzeuge GW-L und ELW sind gemäß der Stufe 2 zuzurechnen.

Das bedeutet eine Mindestpersonalstärke von 44 Einsatzkräften. Gemäß §3, Abs. 2 ist eine 100%ige Ausfallreserve für eine taktische Einheit (Zug, Gruppe, Staffel oder Selbstständiger Trupp) in der Mindestpersonalstärke berücksichtigt.

Für die qualifizierte Besetzung der Fahrzeuge der Feuerwehr Erzhausen unter Berücksichtigung der 100%igen Ausfallreserve sind folgende Mindestausbildungen erforderlich:

 

 

Zugführer

Gruppenführer

Maschinisten

Trupp-führer

Trupp-mann

Atemschutz-geräteträger

Führerschein

LF16/12

 

2

2

6

6

12

2x Kl. C

LF 10/6

 

2

2 + 2 x TS

6

6

8

2x Kl. C

GW-L

 

 

2 + 2 x TS

2

2

 

2x Kl. C

ELW

2

2

2

 

 

 

2x Kl. B

Summe

2

6

8 + 4 x TS

14

14

20

6x KL. C

2x KL. B

Weiterhin ist eine entsprechende Ausbildung in den Sonderlehrgängen TH Bau, TH VU, TH Bahn erforderlich. Die Führer, die Atemschutzgeräteträger u. die Maschinisten müssen eine Sprechfunkausbildung besitzen.

Die Einsatzkräfte sollen sich regelmäßig fortbilden und sich damit den stetig wachsenden Anforderungen stellen. Für diese Gruppierungen werden sowohl auf Kreisebene als auch an der Landesfeuerwehrschule entsprechende Seminare angeboten.

Zusätzlich sind die Sonderfunktionen wie Gemeindebrandinspektor, Stellvertreter sowie Gemeindejugendfeuerwehrwart u. Stellvertreter, Atemschutzgerätewarte, Gerätewarte und Brandschutzerzieher bzw. -aufklärer mit der entsprechenden Ausbildung einzurechnen.

Dies ergibt folgenden Mindest-Ausbildungsstand:

Truppmann (Grundausbildung)

44

Truppführer

25  = 14 TF + 6 GF + 5ZF

Atemschutzgeräteträger

20

Maschinisten mit Klasse C

6

Maschinisten mit Klasse B

6

Gruppenführer

12  = 6 GF + 5 ZF + GJFW

Zugführer

5 = 2 ZF + 2x GBI + KatsZF

Sonderfunktionen (stv.) GBI, GJFW

4

TH-Bau

25 (TF, GF, ZF)

TH-Bahn

25 (TF, GF, ZF)

TH-Bahn II

5 (ZF)

TH-VU

25 (TF, GF, ZF)

Motorsägenführer

12

Sprechfunkberechtigung

Alle

Gerätewarte

2

Atemschutzgerätewarte

2

Brandschutzerziehung/-aufklärung

2

Bei Führungsausbildungen wie z.b. Zugführer sind die Ausbildungen zum Truppführer und Gruppenführer Voraussetzungen. Damit sind diese Ausbildungen in der Mindestausbildung berücksichtigt.

8 Soll-Ist-Vergleich

In diesem Kapitel erfolgt eine Gegenüberstellung der Soll- und Istwerte.

8.1 Fahrzeuge

IST

SOLL

ELW

ELW

LF16/12

LF 16/12

LF 10/6

LF 10/6

GW-L1

GW-L1

MTF

MTF

Der nach der Beschaffung des GW-L1 sowie des ELW vorhandene Fuhrpark entspricht 100%ig den Anforderungen der Gemeinde Erzhausen. An dem Konzept, mit dem Löschfahrzeug LF 16/12 für den Erstangriff – insbesondere aus der Sicht der Tagesalarmbereitschaft – gerüstet zu sein, sollte festgehalten werden. Mit dem GW-L1 und der zusätzlichen Beladung mit so genannten Rollcontainern, kann auf zukünftige Einsatzszenarien wie Vogelgrippe, Eichenprozessionsspinner o.ä. flexibel reagiert werden.

Die heutige Fahrzeugtechnik lässt die lange Laufzeit von 25 Jahren bei Löschfahrzeugen bezweifeln. Folgende Aufstellung zeigt die durch das Land Hessen festgelegte Nutzungsdauer und die derzeitige Sicht der weiteren Nutzung der Fahrzeuge (Stand Dezember  2016):

Kurz-bezeichnung

Alter

Nutzungsdauer
(Soll)

Ersatz in (rechnerisch)

Ersatz
(realistisch)

ELW

0 Jahre

12 Jahre

2028

2028

LF16/12

17 Jahre

25 Jahre

2024

2024

LF 10/6

12 Jahre

25 Jahre

2029

2029

GW-L1

4 Jahre

25 Jahre

2037

2032

MTF

13 Jahre

k.A.

2017

2019

Bei den beiden Löschfahrzeugen ist von der vorgegebenen Laufzeit derzeit auszugehen.

Das MTF wird am meisten für Fortbildungen und überörtlichen Veranstaltungen genutzt. Das Fahrzeug wird in 2019 durch die Gemeinde ersatzbeschafft werden müssen.

In den letzten Jahren hat die Feuerwehr ihre Fahrzeughaltung deutlich reduziert. Das Tragkraftspritzenfahrzeug wurde aufgegeben (Besatzung 1/5 =6). Das ELW wurde in seiner neuen Form als reines Führungs- und Einsatzleitfahrzeug ausgebaut (Besatzung alt 1/7 = 8 Besatzung neu 1/3 = 4). Damit sind Transportmöglichkeiten für 10 Personen entfallen.

Durch die kontinuierliche Steigerung der Mitglieder und dem daraus Erwachsendem Bedarf an Transportkapazitäten machen sich die Kapazitätsengpässe massiv bemerkbar.

Auch der Bedarf für die Kinder- und Jugendfeuerwehr, ist nur mit zusätzlichen Fahrzeugen oder dem Einsatz von Löschfahrzeugen zum Personentransport zu befriedigen.

Oft muss auch auf andere Kommunalfahrzeuge zurückgegriffen werden. Zum Teil wird diese Situation verschärft da die Gemeinde durch Fahrzeugausleihe bei der Feuerwehr den Bestand reduziert, bzw. Kommunalfahrzeuge nicht ausleihen kann.

Es ergibt sich der Bedarf nach einem zusätzlichem kleinem Transportfahrzeug mit dem zusätzlich bis zu 7 Personen und kleine Mengen Material schnell und effektiv transportiert werden können.

8.2 Schutzausrüstung

Die Schutzausrüstung der Einsatzkräfte ist derzeit auf einem aktuellen Stand der Technik. Hier müssen Entwicklungen beobachtet und ggf. Entscheidungen für die Sicherheit der Einsatzkräfte getroffen werden.

8.3 Besondere Ausstattungsgegenstände

Die Ausrüstungsgegenstände sind derzeit in einem guten Zustand und ergänzen sinnvoll die Gerätschaften der Feuerwehr. Hier gilt es den derzeitigen guten Zustand zu halten und ggf. die Ausrüstungsgegenstände um sinnvolle Geräte zu ergänzen.

Derzeit die Feuerwehr Erzhausen mit der Deutschen Bahn in Verhandlung um ausreichend Erdungsätze zum Bahnerden zu erhalten. Diese Verhandlungen mit Deutschen Bahn sind langanhaltend und gestalten sich schwierig.

 

8.4 Feuerwehrgerätehaus

Nach der Umbaumaßnahme in 2009 ist das Gerätehaus für die Feuerwehr Erzhausen gut ausgestattet.
Allerdings ist in einigen Bereichen durch veränderte Anforderungen, Vorschriften und Schutz der Bediensteten Handlungsbedarf in den kommenden Jahren abzusehen.

Die derzeitigen Spinde der Einsatzabteilung und der Jugendabteilung sind zu über 100% ausgelastet und lassen hier für die Zukunft keine steigenden Personalzahlen zu.

Feuerwehrfahrzeuge mit Druckluftbremse müssen jederzeit abfahrtbereit sein, ohne die Druckluftkessel nach Start der Fahrzeuge Minutenlang zu füllen. Das LF16/12 wurde in 2016  mit einer externen Drucklufterhaltung ausgestattet.

Allerdings ist aufgrund der steigenden Fahrzeugalterung auch in den nächsten Jahren bei den Fahrzeugen LF10 sowie GW/L Handlungsbedarf abzusehen.

Eine zentrale Absauganlage für die Abgase der Feuerwehrfahrzeuge wird angeregt um die Schadstoffkonzentration der Fahrzeuge im Feuerwehrgerätehaus und damit die Belastung der Einsatzkräfte durch Schadstoffemissionen zu senken.

Ein offizieller Waschplatz zur Pflege der Feuerwehrfahrzeuge steht nicht zur Verfügung.

Alle derzeitigen Stell-und Lagerflächen sind derzeit voll belegt. Weitere Möglichkeiten zur Lagerung von Material und Ausrüstung könnten in den nächsten 5 Jahren benötigt werden.

Die Lagermöglichkeiten für Material des Katastrophenschutzes sind vollständig belegt. Eine weitere Auslagerung von Material in das Vereinslager im Bauhof ist nicht möglich, da diese Flächen bereits voll ausgenutzt sind.


Auch stellt die Veränderung des Umfeldes rund um das Feuerwehrgerätehaus sowie die mangelnden Parkflächen ein erhebliches Unfallrisiko dar, welches uneingeschränkt abgestellt werden muss.

8.5 Personal und Ausbildung

Die Mindestpersonalstärke von 44 Einsatzkräften wird derzeit mit 48 aktiven Einsatzkräften erreicht.

Soll-Ist-Vergleich der Ausbildungen bzw. tatsächlicher Einsetzbarkeit:

Ausbildung

Soll

Ist

Differenz

Tagsüber

Truppmann (Grundausbildung)

44 (92%)

44 (100%)

0

18

Truppführer

25 (52%)

31 (124%)

+ 8

16

Atemschutzgeräteträger

20 (41 %)

19 (95%)

- 1

11

Maschinisten (Klasse C)

6

21

+ 15

13

Maschinisten (Klasse B)

6

11

4

17

Gruppenführer

12

10

-  2

7

Zugführer

5

9

+ 4

6

TH-Bau

25

9

-  16

4

TH-Bahn I

25

17

-  8

7

TH-Bahn II

5

2

-  2

2

TH-VU

25

18

-  7

8

Motorsägenführer

12

17

+ 5

10

Sprechfunkberechtigung

44

36

-  7

17

Gerätewarte

2

4

+ 2

2

Atemschutzgerätewarte

2

4

+ 2

1

Brandschutzerziehung/-aufklärung

2

2

0

2

Höhensicherung

10

11

+1

5


Zu berücksichtigen ist, dass viele Kameraden mehrere Funktionen auf Grund ihrer Ausbildung wahrnehmen können. Im Übungs- oder Einsatzfall kann jeweils nur eine Funktion ausgeübt werden. Ein Zugführer, der atemschutztauglich ist, kann beispielsweise als Einsatzleiter nicht zeitgleich Atemschutz tragen und in den Innenangriff gehen. Daher ist es erforderlich, dass diese Situation durch andere Einsatzkräfte kompensiert werden kann. Schwerpunkt bei dieser Problematik sind die Ausbildungen zur Führungskraft, zum Atemschutzgeräteträger und Maschinisten mit Führerscheinklasse C oder 2.

Der sensible Bereich Atemschutz ist derzeit folgendermaßen zu bewerten:

Von den 48 aktiven Einsatzkräften haben 36 Einsatzkräfte die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger absolviert, jedoch sind derzeit nur noch 19 Einsatzkräfte aus den verschiedensten nachvollziehbaren Gründen bereit, in den Atemschutzeinsatz zu gehen.

Die persönlichen Anforderungen an Atemschutzgeräteträger ist hoch um die körperliche Fitness und um den Umgang mit Gerät und Einsatzsituation zu gewährleisten. Jeder Atemschutzgeräteträger ist nach FwDV 7 verpflichtet jedes Jahr:

  • Eine Unterweisung nach FwDV 7
  • Einen Einsatz oder Einsatzübung
  • Einen Steckendurchgang durch eine Atemschutzstrecke
  • Sowie mind. alle 3 Jahre eine Untersuchung nach G26.3

nachzuweisen.

Nicht alle Kameraden können diese Anforderungen aus persönlichen und gesundheitlicher Bedingungen mehr erfüllen.

Von den 4 gemeindlichen Mitarbeitern in der Feuerwehr sind alle 4 Atemschutzgeräteträger, wobei derzeit nur ein einziger Mitarbeiter Atemschutztauglich ist und diese Tätigkeit ausübt.

Daraus ergibt sich im Idealfall, ohne dass auch nur ein Kamerad in Verzug mit den Voraussetzungen kommt, dass 19 Atemschutzgeräteträger zur Verfügung stehen. Ein Ausfall durch Krankheit noch gar nicht eingerechnet. Damit stehen im Vergleich zwischen Soll und Ist nicht genügend Atemschutzgeräteträger zur Verfügung.

Hier gilt es aus den neu gewonnen Kräften schnellstmöglich viele für den Atemschutzeinsatz auszubilden.

 

Führerscheinsituation

Die Führerscheinsituation im Bereich der Klasse C Führerscheine ist derzeit für Einsatzsituationen auf einem guten Stand. Allerdings werden bedingt durch die Altersstruktur in den nächsten Jahren Defizite auftreten.

Insbesondere in den unteren Altersbereichen stehen keine ausgebildeten Maschinisten mit Klasse C Führerschein zur Verfügung.

Dies ist besonders im Bereich der Jugendausbildung die Führerscheinsituation kritisch. Im Regelfall stellen sich junge Feuerwehrangehörige für die Jugendausbildung zur Verfügung. Aufgrund fehlender Führerscheine ist allerdings keine Praktische Ausbildung mit Löschfahrzeugen möglich.


Auch im Bereich der Kinderfeuerwehr wird die gleiche Problematik auftreten, da hier auch bei Bedarf Feuerwehrfahrzeuge bewegt werden müssen.


Somit muss zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt werden. Dies bedeutet doppelte Personalaufwendungen durch Ehrenamtliches Personal.

Eine Finanzierung (min. 2 pro Jahr) von Führerscheinen der Klasse C in den nächsten Jahren sollte somit erfolgen um hier die Ausbildung im Jugendbereich sowie die Einsatzfähigkeit nicht zu gefährden.

Bauliche Situation im Bereich der Umkleideräume

Der Kapazitäten des Umkleideraumes der männlichen Mitglieder ist derzeit maximal ausgelastet. Insgesamt sind 60 Spinde in der Umkleide verfügbar, welche den Mitgliedern der Einsatz- sowie Jugendabteilung zur Verfügung stehen.

Weitere Spinde können aufgrund der räumlichen Situation nicht mehr aufgestellt werden.

Bei weiterem Bedarf wird dies nur über Organisatorische bzw. Räumliche Veränderungen erfolgen können.

Personalentwicklung in den nächsten Jahren

Betrachtet man die Personalentwicklung in den letzten 10 Jahren (vgl. Kapitel xxx) und versucht vorsichtig eine Prognose für die Zukunft aufzustellen, kommt man zu folgenden Ergebnissen, die sich in der realistischen Gesamtwirkung nicht abschätzen lassen.

Durch intensive Werbemaßnahmen konnten 10 Quereinsteiger gewonnen werden. Allerdings muss basierend auf Erfahrungswerten hiervon ausgegangen werden das ca. 1/3 (4) nicht gehalten werden kann.

Aufgrund der Altersstruktur ist damit zu rechnen das in den nächsten 6 Jahren 8 Kameraden die Altersgrenze von 60 Jahren erreichen werden. Der Gesetzgeber ermöglicht eine Verlängerung bis zum 65 Lebensjahr auf Antrag.

Im Schnitt wurden in den letzten 10 Jahren jeweils 2 Jugendliche in die Einsatzabteilung von der Jugendfeuerwehr übernommen. Rechnerisch würde dies einen Zuwachs von 14 Jugendlichen über die nächsten 7 Jahre bedeuten.

Pro Jahr mussten 3 Abgänge pro Jahr verzeichnet werden, dies bedeutet das pro Jahr ca. 1 zusätzliches Mitglied neben der Jugendarbeit als Quereinsteiger für die Einsatzabteilung zu gewinnen ist.

Diese theoretische Berechnung auf Grund der Realität in den letzten 10 Jahren lässt sich mit Sicherheit nur bedingt auf die zukünftigen Jahre übertragen. Hier gilt es sicherzustellen, dass die derzeit aktiven Feuerwehrkameradinnen und Kameraden weiterhin ihren Dienst tun.

Anzumerken gilt, dass bei 12 Einsatzkräften die berufliche Zukunft unklar ist. Dies sind Kameradinnen und Kameraden, die sich in Ausbildung oder Studium befinden oder sich beim Arbeitgeber in der Vergangenheit wirtschaftliche Schwierigkeiten ergeben haben.

Grundsätzlich ist jeder Abgang als hoher Verlust zu werten, da neben der Persönlichkeit auch eine Einsatzkraft mit abgeschlossener Ausbildung ggf. bis zur Führungskraft verloren geht. Neue Kräfte müssen ihre Ausbildung erst einmal absolvieren.

Es ist wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht nur den Personalbestand halten, sondern steigern. Es besteht grundsätzlich die Gefahr, dass der Personalbestand stagniert. Hierzu werden Lösungsansätze im Kapitel Personalhaltung und Gewinnung (Kapitel xxx ) beschrieben.

8.6 Erreichung der Schutzziele

Die Erreichung des Schutzzieles hängt im Wesentlichen von der Verfügbarkeit von Einsatzkräften während der Tageszeit ab. Bei Zugrundelegung der Einsatzstatistik in den Jahren 2015 und 2016 ergibt sich, dass während der Tageszeit die nach dem Schutzziel definierten 10 Einsatzkräfte verfügbar sind und das Schutzziel (95%) grundsätzlich erreicht werden kann.

Verfügbarkeit der Einsatzkräfte während der Tageszeit:

Minimale Anzahl der Einsatzkräfte

7

Maximale Anzahl der Einsatzkräfte

22

Durchschnitt

12

(Quelle Einsatzstatistik 2016)

 

Wichtig dabei ist, dass die tagsüber verfügbaren Einsatzkräfte teilweise nicht innerhalb der ersten 10 Minuten an der Einsatzstelle sein können, da sie von ihrer Arbeitsstätte in den Nachbargemeinden kommen. Daher ist eine Besatzung von maximal 1/5 des ersten Löschfahrzeuges gegeben. Alle anderen Kräfte rücken nach. Mit einer Besatzung von maximal 1/5 ist eine Menschrettung über zwei unabhängige Wege nicht durchführbar.

Ein Teil der tagsüber verfügbaren Einsatzkräfte arbeitet im Schichtdienst und bei einer ungünstigen Konstellation kann es vorkommen, dass alle Schichtarbeiter zeitgleich für den Einsatzdienst nicht zur Verfügung stehen.

Die Erreichung des Schutzzieles kann an Werktagen also alleine durch die Feuerwehr Erzhausen nicht zu jeder Zeit gewährleistet werden. Hier müssten mehr Einsatzkräfte im Ortsgebiet arbeiten oder kommunal beschäftigt sein. Dies ist wirtschaftlich nicht vertretbar, so dass zwingend eine sofortige Alarmierung einer Nachbarfeuerwehr, derzeit die Feuerwehr Gräfenhausen, notwendig ist. Diese ist in der Regel innerhalb von 10 Minuten an der Einsatzstelle. Beide Feuerwehren erreichen dann damit gemeinsam das Schutzziel in der Tageszeit zwischen 6 und 18 Uhr. 

 

9 Maßnahmen zur Soll-Erfüllung in den nächsten 5 Jahren

9.1 Beschaffungen


Im Bereich der Ersatzbeschaffungen sind in den nächsten 5 Jahre aufgrund der Ablauf der Höchstnutzdauer folgende Gerätschaften auszutauschen.

  • Sprungretter   (Ablauf 2019)  ca. 8000 EUR
  • Austausch aller Atemschutzgeräte (2019 -2021)
  • Erneuerung der Reifen der Löschfahrzeuge
  • Es ist davon auszugehen, dass die vorhanden Tragkraftspritzen TS8/8 innerhalb der kommenden Jahre aufgrund ihres Alters ersetzt werden müssen.

Typ                               

Fahrzeug

Baujahr

Alter

TS 8/8

LF 10

1994

23 Jahre

TS 8/8

GW-L

1988

29 Jahre

Grundsätzlich muss die Ausrüstung jederzeit auf die Erfordernisse angepasst werden und ggf. eine Beschaffung durchgeführt werden.

Veränderte Anforderungen können sich aufgrund der Planung ICE-Strecke, Flughafenausbau sowie ähnliches ergeben.

Insbesondere notwendige Anpassungen und Erhöhung von Kapazitäten können sich aufgrund der Ausweisung von neuen Baugebieten ergeben.

Hier sei insbesondere die Planungen für das Baugebiet „Die vier Morgen“ erwähnt.

Durch die technischen Verbesserungen im Unfallschutz bei Kraftfahrzeugen sind in aktuellen Fahrzeugmodellen Hochfeste Materialien verbaut. Diese Materialien sind mit dem vorhandenen Hydraulischem Rettungsgerät nur noch schwer bis gar nicht mehr zu scheiden. Hier sollte eine Modernisierung des Hydraulischen Rettungsgerät erfolgen.

9.2 Fahrzeuge

Insbesondere ist die Ersatzbeschaffung des MTW im Jahre 2019 durchzuführen.

Ein zusätzlicher PKW mit einer Transportmöglichkeit von bis zu 7 Personen sowie kleinerem Material sollte beschafft werden. Erläuterungen Siehe hier 8.1.

Im Bereich der Führerscheine sollten kurzfristig im Jugend-, sowie für die Kinderfeuerwehr, Klasse C Führerscheine finanziert werden.

 

9.3 Feuerwehrgerätehaus

Die Parkplatzsituation sowie die damit verbundenen Sicherheitsmängel, wie unter Punkt 4.3, dokumentiert sind umgehend abzustellen.

Folgende Maßnahmen sollten innerhalb der nächsten 5 Jahre umgesetzt werden:

  • Einrichtung einer zentralen Druckluftversorgung für alle Fahrzeuge mit Druckluftbremsanlage
  • Installation einer zentralen Absauganlage für die Fahrzeuge
  • Schaffung zusätzlicher Lagermöglichkeiten für Rollcontainer und Paletten für Katastrophenschutz und Einsatzmaterial
  • Offizieller Waschplatz für die Feuerwehrfahrzeuge im Bereich des Gerätehaus
  • Erweiterung der Umkleide und Aufstellung zusätzlicher Spinde.

9.4 Personal

9.4.1 Ausbildung

Die Aus- und Fortbildung ist ein wesentlicher Baustein einer erfolgreichen Feuerwehrarbeit. Auch ist die Ausbildung die wichtigste Maßnahme zur Zukunftssicherung der Feuerwehr. Nur wer entsprechend ausgebildet ist, kann zukünftig Führungsaufgaben übernehmen. Dies gilt auch für die Übernahme des Amtes als Gemeindebrandinspektor.

Durch die Gemeindebrandinspektoren und den Feuerwehr-Ausschuss wird einmal jährlich in enger Abstimmung mit den betroffenen Einsatzkräften überprüft, welche Ausbildung im kommenden Jahr absolviert werden sollte. Damit wird zur Zukunftssicherheit der Feuerwehr beigetragen.

Bereits in der Jugendfeuerwehr werden heute hohe Erwartungen an die Ausbilderinnen und Ausbilder gestellt, die sie in ihrer Vorbildfunktion gegenüber den Jugendlichen erfüllen müssen. Hier ist ein hohes Maß an Ausbildung und Erfahrung bzw. Reife erforderlich.
Dies gilt auch für den Bereich der Kinderfeuerwehr.

Die bestehenden Differenzen in der Ausbildung „Technische Hilfeleistung“ sollten in den nächsten fünf Jahren ausgeglichen und entsprechende Ausbildung auch auf Standortebene durchgeführt werden.

Im Bereich Atemschutz muss auf die Problematik wie in Kapitel 8.5 hingewiesen und es müssen möglichst viele Kräfte motiviert werden, weiterhin als Atemschutzgeräteträger zur Verfügung zu stehen.

Hier wird als großes Problem die sehr hohen Ausbildungsanforderungen für den Atemschutzgeräteträger gesehen, die viele Einsatzkräfte mittlerweile leider vor der Atemschutzträgertätigkeit abschrecken.

 

9.5 BEDÜRFNISSE IM PERSONAL

9.5.1           Anerkennungskultur zur Personalhaltung und Motivation

Die Personalhaltung stellt die Führung der Feuerwehr und die politisch Verantwortlichen der Gemeinde in den nächsten Jahren vor einige Herausforderungen. Dabei wird in dem folgenden Abschnitt deutlich auf die verschiedensten Aspekte der Personalhaltung, die im Kern insbesondere mit der Motivation zu bewerkstelligen ist, eingegangen. Motivation wird am effektivsten mit Würdigung und Anerkennung erreicht. Daher ist die Anerkennung das Schlüsselinstrument um die freiwilligen und ehrenamtlichen Mitglieder der Feuerwehr zu stärken und neue Mitglieder zu gewinnen. Anerkennung bedeutet aber nicht nur die jährliche Übergabe von Dienstrangabzeichen oder sonstigen Orden, sondern eine Wertschätzung der Arbeit und des Geleisteten durch den Aufgabenträger der Feuerwehr. Der Feuerwehrverein leistet an dieser Stelle hervorragende Unterstützung bei der Durchführung entsprechender interner Veranstaltungen.

Die Einsatzkräfte der Feuerwehr leisten in besonderem Maße ehrenamtlichen Dienst zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Erzhausen. Ihre ehrenamtliche Tätigkeit ist grundsätzlich nicht mit anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten des übrigen Vereinswesens vergleichbar. Die Frauen und Männer riskieren immer wieder bei Einsätzen ihr eigenes Leben und leisten Hilfe ohne Eigennutz und dies zu jeder Tages- und Nachtzeit trotz der allgemein gestiegenen beruflichen Belastung. Dabei beschränkt sich der Dienst nicht nur auf Einsätze, sondern ein Vielfaches der Freizeit wird in Ausbildung, Übungen und allgemeine Feuerwehrarbeit in allen Fachbereichen für den örtlichen Brandschutz investiert.

Das Modell „Feuerwehr“ in Hessen und im gesamten Bundesgebiet basiert auf Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit. Ohne dies wäre der Brandschutz durch die Kommune, insbesondere auch für Erzhausen, nicht mit der derzeitigen Qualität denkbar.

Viele Überlegungen seitens des Landes Hessen wurden bereits angestellt, um eine besondere Würdigung für die Einsatzkräfte zu erreichen. Die eingeführte Anerkennungsprämie, eine Auszahlung nach 10, 20, 30 oder 40 Jahren Dienstzeit mit einem Betrag von bis zu 1.000 Euro, ist eine besondere Geste des Landes. Die Frauen und Männer der Feuerwehr sind jedoch der Auffassung, dass Anerkennung und Würdigung nicht vom Land Hessen, sondern von der Gemeinde Erzhausen erfolgen sollte, da es ihre Feuerwehr und nicht die Feuerwehr des Landes Hessen ist.

Die Repräsentation der Gemeinde durch die Gremien des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung bei Veranstaltungen erfolgen und sollten gegenüber der Feuerwehr gepflegt werden.

Die angestrebte Anerkennung der Ehrenamtlichen Arbeit erfolgt hier meist nur durch die „direkten“ Vorgesetzten. Eine Anerkennung und Würdigung für alle Mitglieder der Feuerwehr seitens der Politik ist wünschenswert. Eine Würdigung einzelner Feuerwehrmitglieder an einem Ehrenamtsabend des Bürgermeisters deckt diese Anforderung nicht ab.

Die Feuerwehr ist eine offizielle Abteilung der Gemeinde. Hier könnten z.B. auch die Mitglieder der Einsatzabteilung zu Mitarbeiter-Veranstaltungen der Gemeinde eingeladen werden.

Neben der Würdigung und Anerkennung der Einsatzkräfte bedürfen deren Umfeld, insbesondere die Familie und der Arbeitgeber, ebenfalls eine Anerkennung. Die Familienmitglieder müssen häufig auf ein Familienmitglied verzichten. Insbesondere dann, wenn dieses Familienmitglied besondere Aufgaben über den normalen Dienst hinaus wahrnimmt. Diese Tatsache darf ebenfalls nicht als Selbstverständlichkeit gesehen werden und dieser Personenkreis darf eine Anerkennung erwarten, die die Akzeptanz und Unterstützung für die ehrenamtliche Tätigkeit des Familienmitgliedes mit Sicherheit steigert.

Hier könnte eine Unterstützung oder Priorisierung von Ehrenamtlichen Kräften bei der Vergabe von Kindergartenplätzen, Bauplatzvergabe oder ähnlichem erfolgen. Wegzug von ausgebildeten Feuerwehrkräften aufgrund mangelndem Wohnungs- und Betreuungsplätzen sollte vermieden werden. Die Ausbildungskosten- und Zeiten eines Feuerwehrangehörigen sind hier nicht zu vernachlässigen.

9.5.2 Personalgewinnung
Der Personalgewinnung kommt eine besondere Bedeutung zu. Dabei spielt die Jugendfeuerwehr eine besondere Rolle, da der größte Anteil von neuen Einsatzkräften aus der Jugendfeuerwehr kommt. Die Jugendfeuerwehr plant und organisiert mit Unterstützung der Kreisjugendfeuerwehr, des Bezirkes, der Einsatzabteilung sowie dem Feuerwehrverein viele Aktivitäten und versucht den Jugendlichen ein attraktives Dasein in der Jugendfeuerwehr zu gestalten mit dem Ziel, die Jugendlichen zu motivieren und auch für den Einsatzdienst zu begeistern.

Die Einführung einer Kinderfeuerwehr soll zukünftig ein zusätzliches Element zur Sicherung des Nachwuchses für die Feuerwehr bilden. Viele Kinder sind bereits vor der Eintrittsmöglichkeit in die Jugendfeuerwehr ab dem 10. Lebensjahr in anderen Vereinen engagiert und stehen somit der Jugendfeuerwehr nicht mehr zur Verfügung. Diesem soll mit der Kinderfeuerwehr schon frühzeitig begegnet werden und Kinder spielerisch für die Feuerwehr zu begeistern.

Mit Hilfe verschiedenster Instrumentarien der Öffentlichkeitsarbeit müssen aktive und passive Mitglieder gewonnen werden. Dabei ist eine sehr enge Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen Wehrführung, der Gemeinde und dem Feuerwehrverein wichtig.

Die Aufstellung eines eigenen Fachbereiches „Zukunftsschmiede“ stellt hierbei die Elementare Rolle zur Haltung und Anwerbung neuer Mitglieder dar.

Hierbei muss ständig die Personalstruktur im Blick behalten werden, um gezielt Personal zur Stärkung einzelner Defizite anzuwerben.

Der Anteil von weiblichen Mitgliedern in der Feuerwehr Erzhausen sollte weiterhin gesteigert werden. Mit einem Anteil von < 10% der Einsatzkräfte besteht hier dringend Verbesserungspotenzial.

Der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr Erzhausenkommt hierbei eine Elementare Rolle zur Mitgliedergewinnung zu und soll verstärkt und gezielt in Verbindung mit modernen Medien wie Facebook eingesetzt werden.

Weitere Maßnahmen:

  • Präsentation der örtlichen Feuerwehr im Rahmen der Bürgerversammlung
  • Modernisierung des Internetauftrittes der Feuerwehr Erzhausen
  • Externe Fachberatung zum Thema Mitgliedergewinnung und Haltung
  • Blaulichttag als Tag der offenen Tür, Informationsveranstaltung regelmäßig durchführen
  • Schulungen der Verantwortlichen für Presse und Medienarbeit zur Ausrichtung auf eine zukunftsorientierte Pressearbeit
  • Aktive Werbung der Kommunalpolitischen Gremien für die Arbeit der Feuerwehr
  • Regelmäßige Information der Bevölkerung über die Arbeit der Feuerwehr. Z.b. Feuerwehrzeitschrift

Gerade in den kritischen Bereichen der Tageseinsatzstärke gilt es Verbesserungen zu erzielen. Nach Möglichkeit sollte die Gemeinde verstärkt in Stellenbesetzungen auf die Bereitschaft zur Tätigkeit in der Feuerwehr achten. Gerade Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung sind Tagsüber räumlich wie auch zeitlich verfügbar um die Tagesalarmbereitschaft zu stärken.

Die Brandschutzaufklärung ist kommunale Aufgabe (HBKG §3, Abs 1.6), die wie die Brandschutzerziehung in den Schulen und Kindergärten durch speziell ausgebildete Einsatzkräfte der Feuerwehr durchgeführt werden sollte. Auch hier muss ein zukünftiges Konzept erarbeitet werden, das die Möglichkeit der Personalgewinnung durch Wecken von Interessen berücksichtigt. Es könnte z.B. ein Art Seminar für Erwachsene mit verschiedenen Schwerpunktthemen durchgeführt werden. Um die Bevölkerung anzusprechen, sind für solche Veranstaltungen Highlights erforderlich.

9.5.3 Hauptamtliche/Vergütete Unterstützung

Durch die steigenden Anforderungen in den Bereichen Verwaltung, Prüfungen und regelmäßiger Wartungs- und Instandhaltungen wird in Zukunft nicht mehr alleine durch das Ehrenamt zu leisten sein. Die Belastungen der Ehrenamtlich tätigen steigt von Jahr zu Jahr.
Hauptamtliche oder Vergütete Ehrenamtliche Kräfte die hier die Aufgaben der Feuerwehr unterstützen und Aufgaben eigenständig durchführen, würden hier für Entlastung sorgen.  Diese könnte z.B. im Bereich der Regelmäßigen Wartungs- und Prüfaufgaben liegen.

Modelle hierzu gibt es in vielen Kommunen des Landkreises und der Nachbargemeinden.

Vorschläge könnten z.B. sein:

  • Einsatz von Gemeindlichen Mitarbeitern für Wartungs- und Prüfaufgaben
  • Anreize und Vergütung von Fachbereichsleitern und Gerätewarten
  • Einstellung einer Hauptamtlichen Kraft
  • Auslagerung von Arbeiten an externe Firmen

9.5.4 Führungskräftesituation

Es hat sich in den vergangen Jahren gezeigt, dass die Bereitschaft zur Übernahme von Führungsämtern sich zunehmend sehr schwierig gestaltet. Die Anforderungen an Führungskräfte steigen jährlich. Letztlich auch durch hohe Bürokratieaufwendungen und die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt. Auch die Ausbildung von Führungskräften ist Zeit- und Kostenintensiv. Viele Führungskräfte scheiden in den nächsten Jahren aus dem aktiven Dienst aus. Konzepte und Modelle müssen in den nächsten Jahren auch von Seiten der Politik entwickelt werden um Führungskräfte zu entwickeln, zu halten und um die Vereinbarkeit von Beruf und Führungspositionen in der ehrenamtlichen Feuerwehr zu ermöglichen.

10 Fortschreibungen

Die Fortschreibung dieses Bedarfs- und Entwicklungsplanes wird nach der gesetzlichen Vorgabe §2 FwVO nach zehn Jahren spätestens erfolgen. Idealerweise soll versucht werden, im Rahmen des Jahresberichtes zu überprüfen, ob sich nennenswerte Veränderungen ergeben haben.

Es wird empfohlen den Bedarfs- und Entwicklungsplan in fünf Jahren zu überprüfen und Fortzuschreiben, da zehn Jahre für verlässliche Zukunftsprognosen einen zu langen Zeitraum darstellen.

11 Fazit

Die bereits mit dem letzten Bedarfs- und Entwicklungsplan von 2010 vorgesehen Beschaffungen konnten alle umgesetzt werden. Defizite bestehen nach wie vor in der Beseitigung der festgestellten Sicherheitsmängel.

Die vorliegende Fortschreibung des Bedarf- und Entwicklungsplanes bestätigen, dass die Feuerwehr Erzhausen derzeit gut für die Gemeinde Erzhausen aufgestellt ist. Die Personalzahlen sind derzeit auf einem sehr guten Stand.

Umso wichtiger ist hier auch die Personalhaltung und Motivation der Feuerwehrfrauen und –männern um diesen Personalbestand zu erhalten.

Im Bereich der Beschaffungen und Ausstattung besteht Bedarf für Erweiterungen und Ergänzungen um den gestiegenen Anforderungen und Personalzahlen Rechnung zu tragen.

Die Feuerwehrangehörigen wissen, dass nur durch ihre qualifizierte Tätigkeit, auch wenn sie ehrenamtlich ist, Schaden von der Allgemeinheit abgewehrt werden kann. Dazu opfern die ehrenamtlichen Helfer viele Stunden ihrer Freizeit und stehen der Gemeinde Erzhausen zur allgemeinen Gefahrenabwehr Tag und Nacht für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.

Für die Zukunft müssen mit den politisch Verantwortlichen Modelle entwickelt werden wie die steigenden Aufwendungen und Anforderungen an die Feuerwehr weiterhin zu leisten sind. Hier muss auch über Hauptamtliche oder Vergütete Kräfte nachgedacht werden.

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