Bekanntmachung

Herbstsammlung von Sonderabfallkleinmengen

Am 21.09.2023 von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Außerdem können Sonderabfälle auch an anderen Standorten des Schadstoffmobiles im Rahmen der Herbstsammlung abgegeben werden. Die Termine können bei der Gemeindeverwaltung (Tel.: 06150/976738) erfragt werden. Darüber hinaus wird auf die im Abfuhrkalender genannten Tage hingewiesen, an denen die Sondermüllabgabe im Recyclinghof Weiterstadt möglich ist.

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Die Höchstmenge ist pro Anlieferer auf 100 Kilogramm bzw. Liter und je Einzelgebinde auf 20 Liter begrenzt. Sonderabfälle verschiedener Art dürfen auf keinen Fall zusammengeschüttet oder vermischt werden. Die Stoffe sollten möglichst in der Originalverpackung gebracht oder anderweitig gekennzeichnet sein, damit mögliche Schadstoffe erkannt werden können. Verpackungsmaterial (Körbe, Kartons, Tüten etc.) der Haushalte wird nicht angenommen.

Angenommen werden:

  • noch flüssige Lacke, Farben - keine Dispersionsfarben, Verdünner
  • Imprägniermittel, Holz- und Rostschutzmittel
  • Ölfilter, Lappen, ölverschmutzte Betriebsmittel
  • Spraydosen mit schädlichen Inhaltsstoffen
  • Leim- und Klebemittel
  • Fotochemikalien
  • Laborchemikalien (fest und flüssig)
  • Haushalts- und WC-Reiniger, Kalkentferner
  • Lösungsmittel, Pinselreiniger
  • Pflanzen- und Insektenschutzmittel
  • Säuren und Laugen
  • PCB-haltige Lampenkondensatoren (Einzelgewicht max. 1 kg, Abgabemenge max. 10 kg, nur Privatanlieferung möglich)
  • Quecksilberthermometer und -schalter
  • Bremsflüssigkeit
  • Feuerlöscher (max. 4 Stück pro Haushalt)


Auf keinen Fall angenommen werden:

  • Altöl (zurück zum Händler)
  • ausgehärtete Lackfarben (in die Restmülltonne)
  • Autobatterien (Recyclinghof)
  • Autoreifen (Schrott- oder Reifenhandel, PKW-Reifen auch zum Recyclinghof)
  • chemische Kampfstoffe
  • Dispersionsfarben (eingedickt in die Restmülltonne oder zum Recyclinghof)
  • Gasflaschen (zurück zum Händler oder Hersteller)
  • Leuchtstoffröhren (Recyclinghof)
  • Munition
  • Feuerwerkskörper
  • radioaktive Stoffe
  • Pulverlöscher mit der Kurzbezeichnung: Brandklasse A, B, C (zurück zum Händler
    oder Hersteller)
  • Haushaltsbatterien (Sammelbehälter im Foyer Rathaus und Recyclinghof)
  • Kosmetika


Sonderregelungen für Apotheken

Bei Anlieferung durch Apotheken müssen die Chemikalien aufgelistet und nach organischen Stoffen getrennt dem Fachpersonal übergeben werden. Die Abgabe ist vorher beim ZAW anzuzeigen. Bei größeren Mengen muss die Auflistung mindestens drei Tage vor der geplanten Abgabe dem Fachpersonal vorliegen. Ein Formular kann bei der Entsorgungsfirma Meinhardt (Herr Memertas, Tel.: 0173 3488037) oder beim ZAW (Frau Braun, Tel.: 06159 9160130) angefordert werden.

In Zweifelsfragen erteilen das Fachpersonal des Schadstoffmobiles oder Frau Braun (Tel.: 06159 9160130, E-Mail: s.braun@da-di-werk.de) Auskunft.