Bekanntmachung

Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Nördliche Hauptstraße II – 6. Änderung“


Der Bebauungsplan kann einschließlich der Begründung und einer Zusammenfassenden Erklärung ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Erzhausen, Rodenseestraße 3, 64390 Erzhausen, während der regulären Öffnungszeiten der Gemeinde, auf der Internetseite der Gemeinde Erzhausen (https://www.erzhausen.de/wohnen-infrastruktur/infrastruktur/bauleitplanung/) und über das Zentrale Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung und die Zusammenfassende Erklärung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von 1 Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Erzhausen, 10.08.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Erzhausen
gez. Dr. Andreas Heidenreich  (1. Beigeordneter)