Bekanntmachung

Jahresabschluss Haushaltsjahr 2017
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung


Tagesordnungspunkt 12:

Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2017 sowie Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO Ergebnisverwendung Jahresabschluss 2017
Drucksache VII/153

Teilbeschluss zu
a) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2017 sowie Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO:

1. Der Prüfbericht des Revisionsamtes des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 der Gemeinde Erzhausen wird zur Kenntnis genommen.

2. Zum Jahresabschluss 2017 wird folgendes festgestellt:

Zum Stichtag 31.12.2017 schließt das Haushaltsjahr mit einer Bilanzsumme von 31.299.410,44 €, einem Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses von + 101.462,93 € und einem Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von + 2.055,41 € ab.

3. Die Gemeindevertretung beschließt bezüglich des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2017 die Entlastung des Gemeindevorstands.


Teilbeschluss zu
b) Ergebnisverwendung Jahresabschluss 2017:

1. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses 2017 (+ 101.462,93 €) wird mit dem Ergebnisvortrag (- 1.190.960,05 €) verrechnet.

2. Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2017 in Höhe von + 2.055,41 € wird den Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt (somit insgesamt 1.874.561,01 €).

3.Der verbleibende Ergebnisvortrag von - 1.089.497,12 € wird mit den Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in voller Höhe verrechnet.

Zum 31.12.2017 bestehen demnach Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 785.063,89 €.

Erzhausen, den 08.06.2023

Der Gemeindevorstand
gez. Lange (Bürgermeisterin)

 

Betr.: Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017

Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 (einschließlich Rechenschaftsbericht) - nach entsprechender Entlastungserteilung gemäß § 114 HGO durch die Gemeindevertretung - in der Zeit


vom 12.06.2023 bis einschließlich 20.06.2023

im Rathaus Erzhausen, Rodenseestr. 3, Zimmer 7, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich ausliegt.

Montag von 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr,
Dienstag bis Freitag von 7.00 - 12.00 Uhr

Die Auslegung zu den zuvor genannten Zeiten erfolgt auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses.

Erzhausen, den 08.06.2023

Der Gemeindevorstand
gez. Lange (Bürgermeisterin)